Köln. Im Fall des gewaltsamen Todes der zweijährigen Lea Sofie hat die Kölner Staatsanwaltschaft Revision gegen einen Teil des Urteils eingelegt. Der frühere Lebensgefährte von Lea Sofies Mutter war in der vergangenen Woche wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht Köln am Freitag Revision gegen einen Teil des Urteils im Prozess um den Tod der zweijährigen Lea Sofie eingelegt. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage und bestätigte einen Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger".

Die Revision wurde im Fall des früheren Lebensgefährten von Lea Sofies Mutter eingereicht. Der 23-Jährige war in der vergangenen Woche wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und 15 Jahre Haft gefordert.

Keine Revision im Fall der Mutter von Lea Sofie

In der mündlichen Urteilsbegründung des Gerichts hatte es geheißen, trotz seines brutalen Vorgehens seien dem geständigen Mann keine niedrigen Beweggründe nachzuweisen.

Im Fall der Kindesmutter legte die Staatsanwaltschaft keine Revision ein. Gegen sie war wegen Totschlags durch Unterlassen nach Jugendrecht eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren verhängt worden. (dpa)