Hamm/Berlin. Das Oberlandesgericht Hamm hat am Montag einen uneinsichtigen Stalker zu fast zwei Jahren Ordnungshaft verurteilt. Der 36-Jährige aus Seelze bei Hannover hatte nach Gerichtsangaben eine 44-jährige Frau in Bielefeld über Monate in mehreren Hundert Fällen mit Anrufen terrorisiert.

Ein uneinsichtiger Stalker muss für fast zwei Jahre in Ordnungshaft. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss und bestätigte damit eine Anordnung des Amtsgerichts Bielefeld. Der in einem Zivilverfahren beklagte 36 Jahre alte Mann aus Seelze bei Hannover hatte nach Angaben des OLG eine 44-jährige Frau in Bielefeld über Monate in mehreren Hundert Fällen mit Anrufen terrorisiert. Zudem soll er ihr zahlreiche SMS und E-Mails geschickt haben, in denen er der Frau auch mit dem Tode drohte. Überdies hatte er ein Päckchen an den Sohn der Frau in den Briefkasten gesteckt, in dem sich eine lebende Vogelspinne befand.

Keine Beziehung zwischen Stalker und Opfer

Laut dem OLG hatte zwischen Stalker und Opfer keine Beziehung bestanden. Das Amtsgerichts untersagte ihm im Juni 2012, der Frau nachzustellen und sich ihrer Wohnung mehr als 20 Meter zu nähern. Da sich der Mann nicht daran hielt, wurde gegen den 36-Jährigen in zwei Beschlüssen eine Ordnungshaft von insgesamt 720 Tagen verhängt. Diese Entscheidung sei zulässig, weil die Frau "sehr unter den ständigen Verstößen" des Mannes leide und Angst vor ihm habe, befand das OLG.

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Die Verhängung von Ordnungshaft in einem zivilrechtlichen Verfahren ist den Angaben zufolge eine seltene Entscheidung. Zudem erwartet den 36-Jährigen auch noch ein Strafprozess. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat bereits beim dortigen Amtsgericht Anklage unter anderem wegen Nachstellung, Bedrohung und Beleidigung erhoben. (dapd)