Bochum/Herne. . 34-Jähriger verschickte immer wieder Mails, Briefe und SMS an eine Frau. Nun verurteilte das Landgericht den Stalker zu einer Geldstrafe. Das Gericht zweifelte aber an der Entführungs-Version des Opfers.

Er schickte ihr Kurzmitteilungen auf das Handy, versandte E-Mails und Briefe, schellte manchmal stundenlang an ihrer Herner Haustür und verschickte Päckchen mit obszönen Inhalten an die Adresse ihres Arbeitgebers: Jetzt hat das Bochumer Landgericht einen 34-jährigen Stalker zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (120 Tagessätze) verurteilt.

Mit dieser Strafe konnte der Angeklagte noch sehr zufrieden sein. Immerhin musste er sich in dem viele Monate dauernden Prozess ursprünglich sogar gegen weitaus schlimmere Vorwürfe verteidigen. Die junge Frau hatte bei der Polizei davon berichtet, dass der liebestolle und gefährliche Verehrer sie gleich mehrmals in sein Auto gezwungen und zu mehrtägigen Fahrten nach Frankreich oder Spanien gezwungen habe.

Eltern gegen Beziehung

Doch ist das wirklich die Wahrheit? Die Richter äußerten am Ende der Verhandlung Zweifel an der Version der Herner Zeugin. Der Angeklagte hatte von Beginn an behauptet, die Frau sei freiwillig mit ihm ins Ausland gefahren. Das „Märchen“ von der Entführung habe sie sich später ausgedacht, um ihren Eltern eine plausible Begründung für ihre Abwesenheit geben zu können. Die Eltern seien nämlich stets gegen Beziehung gewesen.