Essen. Mit der Praxisgebühr verschwand im Januar viel bürokratische Arbeit aus deutschen Arztzimmern. Ganz ohne Zettelwirtschaft geht es dennoch nicht. Für einige, aber längst nicht alle Fachärzte muss der Patient weiterhin eine Überweisung vom Hausarzt einholen.
Kollektives Aufatmen in deutschen Arztpraxen. Mit der Abschaffung der Praxisgebühr zum 01. Januar 2013 verschwand ein großes Bürokratiemonster. Auch nach der Umstellung bleiben jedoch Fragen. Für einige Erkrankten ist unklar, ob sie für den Gang zum Facharzt auch ohne Praxisgebühr eine Überweisung benötigen.
„Für die Patienten hat sich nichts geändert“, beruhigt Dr. Heiko Schmitz, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Ob mit oder ohne Praxisgebühr, die meisten Fachärzte behandeln Patienten ohne vorherige Überweisung durch den Hausarzt. Alles beim Alten also, nur die die zehn Euro entfallen.
Steuerungsfunktion nie voll erfüllt
Ursprünglich war die Praxisgebühr auch eingeführt worden, damit Patienten teure Fachärzte nur nach Überweisung durch den Hausarzt aufsuchen. Doch diese Steuerungsfunktion erfüllte sie ohnehin nur bedingt. „Die Patienten haben auch bisher häufig den direkten Weg zum Facharzt gewählt, zumindest bei Augen-, Haut- oder HNO-Ärzten oder auch Gynäkologen“, erklärt Experte Schmitz.
Das ist auch weiterhin problemlos möglich. „Nichtsdestotrotz ist der erste Weg zum Hausarzt immer der richtige und empfehlenswert“, so Heiko Schmitz. Dieser kann genaue Diagnosen erstellen und so den richtigen Facharzt empfehlen. Das spart unnötige Wege, Wartezeiten und Kosten.
Einige Spezialärzte nur mit Überweisung
Doch nicht immer ist der direkte Gang zum Facharzt möglich. Spezialisten für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologische Diagnostik, Strahlentherapie und Transfusionsmedizin können nur mit einer Überweisung vom Hausarzt aufgesucht werden.
Anders sieht es auch aus, wenn eine Arztpraxis und deren Patienten in einen Hausarztvertrag eingeschrieben sind. In diesem Sonderfall ist der Hausarzt immer der erste Ansprechpartner und leitet den Patienten dann an entsprechende Fachkollegen weiter.
Überweisungsgebot bleibt in Kraft
Grundsätzlich erhalten bleibt das Überweisungsgebot des Bundesmantelvertrags-Ärzte. Es besagt, dass ein Arzt an einen Fachkollegen überweisen muss, wenn er notwendige Leistungen nicht selbst erbringen kann. Der Facharzt meldet dann seine Behandlungsmethoden und -erfolge an den Hausarzt. So soll die Qualität der Behandlung gesichert werden.