Essen. Die Badeunfälle häufen sich: Ein 33-jähriger Familienvater ist am Samstag in einem Kölner Baggersee ertrunken, zwei weitere Menschen konnten gerade noch aus dem Fühlinger See in Köln gerettet werden. Die Badeunfälle häufen sich - und die DLRG warnt vor dem Schwimmen in Baggerseen und Flüssen.

Ein 15-Jähriger ertrinkt in der Glörtalsperre, ein Familienvater geht in einem Baggersee in Köln unter und kann nicht wiederbelebt werden, am Fühlinger See in Köln können zwei Menschen gerade noch gerettet werden: Kaum fühlt sich der Sommer nach Sommer an, häufen sich die Badeunfälle. Und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) warnt: „Leute, geht nicht an unbewachten Stellen ins Wasser.“

Ein 33-Jähriger hatte am Samstagabend den Baggersee im Kölner Stadtteil Gremberghoven schwimmend durchqueren wollen, als seine Frau sah, wie er unterging und nicht mehr auftauchte. Ein Taucher der Feuerwehr fand den leblosen Körper des Familienvaters 30 Minuten später in 8,60 Meter Tiefe: Die Retter konnten den Mann nicht reanimieren.

Möglicherweise spielte die Wassertemperatur eine Rolle bei dem Unglück. Die Schwankungen bei der Wassertemperatur gilt bei Experten als eine der Hauptgefahren beim Schwimmen in Baggerseen, aber auch in Talsperren, erklärt Michael Grohe, Sprecher des DLRG Nordrhein: „Die Unterschiede können in kurzen Abständen zehn bis 15 Grad betragen. Das ist eine starke Belastung für den Kreislauf, außerdem können die Schwankungen Muskelkrämpfe auslösen.“ Selbst geübte Schwimmer könnten so schnell in Gefahr geraten.

An alten Maschinen unter Wasser können Strudel entstehen

Eine weitere Gefahr sind die ungesicherten Uferbereiche: Die könnten an Baggerseen abrutschen, erklärt Grohe, und auch unter Wasser gebe es Abbrüche: „Da kann es ganz plötzlich zehn Meter tief runter gehen“ – eine große Gefahr für Kinder, aber auch für erwachsene Schwimmer, weil an solchen Stellen oft die Wassertemperatur schwankt.

Badeunfall in der Glörtalsperre

Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld
Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld © WP
Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld
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Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld
Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld © WP
Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld
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Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld
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Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld
Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld © WP
Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld
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Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld
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Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld
Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld © WP
Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld
Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld © WP
Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld
Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld © WP
Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld
Badeunfall Glörtalsperre Breckerfeld © WP
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Hauptgefahr Nummer drei: alte Maschinen oder Fördereinrichtungen unter Wasser. „An solchen Stellen können sich Strudel bilden“, weiß DLRG-Sprecher Grohe, „man kann in die Tiefe gezogen werden.“ Hinzu komme die Tatsache, dass Baggerlöcher von Rettungskräften oft nur schwer erreicht werden können. Wohl auch ein Problem im Fall des Kölner Familienvaters, der am Samstag starb: Nach Angaben der Feuerwehr konnten die Rettungsboote nur an einer weit vom von Zeugen angegebenen Unglücksort zu Wasser gelassen werden, so dass die Retter wertvolle Zeit bei der Suche verloren.

Schwimmen in Rhein und Ruhr? Keine gute Idee

Auch wenn es nicht generell verboten ist, rät die DLRG vom Schwimmen in Gewässern ab, die für Berufsschifffahrt benutzt werden, also etwa in Ruhr und Rhein: „Der Rhein ist zum Schwimmen nicht geeignet“, stellt Grohe ganz gar fest, „das ist eine Wasserstraße, ein schnell fließender Strom – das ist kein Schwimmbad.“ Für die Ruhr gelte das gleiche, und das Baden in Kanälen sei aus guten Gründen komplett verboten: „Da gibt es Schleusen und Wehre und damit noch mehr Gefahrenquellen für Schwimmer.“

Im vergangenen Jahr sind in Nordrhein-Westfalen 47 Menschen ertrunken, 73 konnten gerettet werden. Wer Zeuge eines Badeunfalls wird, sollte zuerst einen Notruf unter der Nummer 112 absetzen, sagt der Experte. Sind andere Menschen in der Nähe, sollten die aufmerksam gemacht werden, vielleicht ist jemand dabei, der Erfahrung mit solchen Situationen hat. Zeugen sollten außerdem nach „etwas Schwimmfähigem“ suchen, was man zum Verunglückten werfen könnte, ein Rettungsring etwa. Wer sich nicht sicher genug fühlt, sollte auf keinen Fall selbst versuchen, den Menschen in Not zu retten, sagt Grohe: „Es kann niemand von einem verlangen, sich selbst in Gefahr zu bringen.“

In welchen Gewässern man schwimmen darf und wo Baden verboten ist, entscheiden die zuständigen Kommunen, allgemeingültige Regeln gibt es nicht. Auf jeden Fall erlaubt ist das Schwimmen an den auf der Karte des Landesumweltamts verzeichneten Stränden der Badegewässer in NRW; dort ist auch die Wasserqualität getestet.