Münster. Der Umweltverband “Bund“ hat gegen das umstrittene Kohlekraftwerk Datteln IV geklagt - und gewonnen. Damit wurde die Grundlage für den Bau des Kraftwerks entzogen. Der Energiekonzern Eon rechnet aber weiter damit, dass das Kraftwerk realisiert werden kann.
Der Umweltverband "Bund" hat den Prozess gegen das umstrittene Kohlekraftwerk Datteln IV am Dienstag vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gewonnen. Mit der Klage gegen die planungsrechtliche Genehmigung des Eon-Steinkohlekraftwerks im Kreis Recklinghausen wurde die Grundlage für den Bau entzogen.
Die Naturschützer haben gegen den sogenannten Vorbescheid geklagt. Dieser stellt fest, ob eine Baustelle insgesamt den Vorschriften entspricht oder ob es Bedenken gibt. Der Vorbescheid „ist die Grundlagengenehmigung für die Errichtung des Kraftwerks“, erklärte Gerichtssprecher Ulrich Lau.
Das Gericht erklärte, dass der 2007 von der Bezirksregierung Münster ausgestellte Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb des Kraftwerks rechtswidrig sei. Das Urteil müsse aber nicht das endgültige Aus für das Kraftwerk bedeuten, da erforderliche planungsrechtliche Grundlagen wie ein Bebauungsplan noch geschaffen werden könnten. Das Urteil hat noch keine unmittelbaren Folgen für den Energiekonzern, da die Genehmigungen für einzelne Bauabschnitte nicht damit zusammenhängen. Revision ließ das OVG nicht zu.
Reaktionen von Eon und "Bund"
Der Sprecher des Energiekonzerns Eon, Sebastian Heinrichs, kündigte aber bereits an: "Wir werden Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen." Die Arbeiten an den Hauptkomponenten des Kraftwerks, das Eon bereits 2011 in Betrieb nehmen wollte, würden fortgesetzt. Die Anlage, die mit 1.100 Megawatt die Leistung eines Atomkraftwerks haben soll, werde nach aktueller Planung Ende 2013 in Betrieb gesetzt. Heinrichs ist "weiterhin sehr optimistisch, dass dieses Projekt gelingen wird".
Der "Bund"-Landesgeschäftsleiter Dirk Jansen bezeichnete das Urteil als "weiteren Sargnagel für das gescheiterte Kraftwerksprojekt". Bereits 2009 hatte das OVG den Bebauungsplan für das Kraftwerk für ungültig erklärt. "Der Reset-Knopf ist gedrückt", betonte Jansen. "Eon wäre gut beraten, endlich die Konsequenzen zu ziehen und die Kraftwerksleiche nicht länger künstlich am Leben zu halten." Die angekündigte Nichtzulassungsbeschwerde werde das Bundesverwaltungsgericht ablehnen.
Jansen wertet das Urteil auch als "deutliches politisches Signal" an die SPD, die Kohlekraftwerke offensichtlich weiterhin befürworte. Unflexible Kraftwerke wie Datteln IV mit nur marginaler Fernwärmeauskopplung passten nicht mehr in ein zukunftsfähiges Energie- und Klimaschutzkonzept. Bei einer Realisierung des Vorhabens würde die Atmosphäre jährlich mit bis zu acht Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid belastet.
Datteln IV soll modernstes Steinkohlekraftwerk Europas werden
Datteln IV soll eines der modernsten Steinkohlekraftwerke Europas werden, so Eon. Doch liegt die Baustelle wegen der Rechtsstreitigkeiten seit Monaten still. Bereits 2009 hatte das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan wegen zahlreicher Verstöße gegen das Umwelt- und Planungsrecht für ungültig erklärt. Der Regionalverband Ruhr bereitet deswegen eine Änderung des Regionalplans vor, die Stadt Datteln arbeitet an einem neuen Bebauungsplan. Vor 2013 ist mit keinem Ergebnis zu rechnen.
Der BUND lehnt das Kraftwerk aus Klimaschutzgründen ab. Der Sprecher des Energiekonzerns Eon, Sebastian Heinrichs, sagte: „Unabhängig von dem Urteil sind wir sehr zuversichtlich, dass das Kraftwerk realisiert wird.“ Eon wollte die Anlage bereits 2011 in Betrieb nehmen, zuletzt sprach der Konzern von einem Starttermin 2013. (dapd)