Düsseldorf. Die nordrhein-westfälischen Parlamentarier kritisieren den Verfassungsschutz in NRW und Thüringen. Ein mutmaßlicher Helfer der Zwickauer Zelle, Carsten S., war vor einer Woche in Düsseldorf verhaftet werden. Der Umzug von Carsten S. nach NRW war vom thüringischen Verfassungsschutz nicht gemeldet worden.
Die Festnahme eines mutmaßlichen Neonazi-Terrorhelfers in Düsseldorf bringt die Verfassungsschutz-Behörden politisch unter Druck. Parlamentarier übten am Mittwoch im nordrhein-westfälischen Landtag deutliche Kritik am Verfassungsschutz in NRW und Thüringen.
Der mutmaßliche Helfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorzelle, Carsten S., war am 1. Februar in Düsseldorf verhaftet worden.
S. war 2003 von Thüringen nach Nordrhein-Westfalen umgezogen. "Der thüringische Verfassungsschutz hätte den Umzug melden müssen", sagte die Grünen-Abgeordnete Verena Schäffer. 2004 hätte der Düsseldorfer Verfassungsschutz den Fall prüfen müssen, da in diesem Jahr in einer linken Zeitung der Neonazi-Hintergrund von S. beleuchtet worden sei.
Die Linke-Innenexpertin Anna Conrads bezweifelte die Glaubwürdigkeit der Angaben des Verfassungsschutzes. "Der Verfassungsschutz NRW kannte Carsten S. nicht bis zum Auffliegen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU)", hatte die Chefin des Verfassungsschutzes, Mathilde Koller, im Innenausschuss gesagt.
NRW war "ohne die geringste Ahnung"
Wenn sich ein bekannter Neonazi über rund zehn Jahre in NRW aufhalte, "ohne dass wir die geringste Ahnung haben, dann wirft das Fragen auf", sagte der SPD-Innenexperte Hans-Willi Körfges. Körfges kritisierte, dass es keinen Austausch zwischen den Landes-Verfassungsschutzämtern gab.
Innenminister Ralf Jäger (SPD) ging auf die genauen Umstände des Falls Carsten S. nicht ein. Der Minister hatte in der vergangenen Woche einen Beauftragen eingesetzt, um Schwachstellen im Verfassungsschutz zu identifizieren. Ziel sei mehr Transparenz.
CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach rügte, die Landtagsdebatte habe keine neuen Erkenntnisse gebracht. Der FDP-Rechtspolitiker Robert Orth bemängelte, dass die Festnahme von S. in Düsseldorf von der GSG 9 der Bundespolizei, nicht aber von den Spezial-Einsatzkräften (SEK) durchgeführt worden sei. Jäger erwiderte, der Zugriff sei nun einmal im Zuge von Ermittlungen der Bundesanwaltschaft erfolgt. Gleichwohl hätten NRW-Polizisten dabei mitgewirkt.
Die Bundesanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass S. dem Zwickauer Terror-Trio 2001 oder 2002 eine Schusswaffe nebst Munition verschafft haben soll. Der NSU soll unter anderen 2006 einen Kioskbesitzer in Dortmund ermordet haben. Zudem steht die Neonazi-Terrorzelle im Verdacht, für Sprengsatzanschläge 2001 und 2004 in Köln verantwortlich zu sein. (dapd)