2G-Regel für Freizeitangebote in NRW? Stimmen Sie ab!
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Lesezeit: 1 Minute
Essen. . Der Städtebund fordert, Freizeitaktivitäten nur für Geimpfte und Genesene zu öffnen. Begrüßen Sie eine Verschärfung? Hier können Sie abstimmen.
Sollte der Druck auf Ungeimpfte weiter erhöht werden? NRW-Großstädte wie Essen und Wuppertal fordern von der Landesregierung, sämtliche Freizeiteinrichtungen nur noch für Geimpfte und Genesene zu öffnen. Bislang gilt diese strikte Regelung lediglich für private Feiern mit Tanz wie etwa Hochzeiten, in Clubs und Diskotheken sowie für Bordellbetriebe.
Geht es nach den Kommunen, sollte diese Regel für alle Freizeitaktivitäten gelten, also etwa auch für den Besuch von Kino, Restaurant oder Freizeitpark. In NRW liegen die Ansteckungszahlen deutlich über dem Bundesschnitt. In einem Schreiben an Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte die Spitze des Städtetages NRW gefordert, im Freizeitbereich nur Geimpfte oder Genesene (2G) zuzulassen. „Für Menschen ab 12 Jahren sollte im Freizeitbereich 2G gelten, ein Test allein darf für den Zutritt nicht mehr ausreichend sein“, hieß es in dem Brief, der von den Oberbürgermeistern Pit Clausen (Bielefeld, SPD) und Thomas Kufen (Essen, CDU) verfasst wurde.
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