Dortmund/Düsseldorf. Aus Sicherheitsgründen ist an Silvester in Teilen von Dortmund und Düsseldorf Feuerwerk verboten. Die meisten Städte verzichten auf Einschnitte.

Es ist ein alter Brauch, der seit Jahren zunehmend in Frage gestellt wird - das Feuerwerk in der Silvesternacht. Von Geldverschwendung ist oft die Rede, auch mit Feinstaubbelastung wird argumentiert. Aus ganz anderem Grund verhängen manche Städte ein stellenweises Böllerverbot: Immer wieder verursachen Feuerwerkskörper Verletzungen. Unverbesserliche werfen sogar absichtlich Böller in Menschenmengen, auch Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr wurden bereits mit Knallkörpern attackiert.

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In den vergangenen Jahren haben deshalb die Städte Düsseldorf und Dortmund das Silvester-Feuerwerk eingeschränkt. So herrschte in der gesamten Düsseldorfer Altstadt striktes Knallverbot. In Dortmund wurden das Gebiet um den Hauptbahnhof und einige besonders belebte Plätze in der Innenstadt zur pyrofreien Zone erklärt.

Polizei und Ordnungsamt dürfen kontrollieren

Beide Städte haben auch für dieses Jahr Einschnitte angekündigt. In Düsseldorf wird wieder die Altstadt betroffen sein. Außerhalb von Nordrhein-Westfalen hat sich kürzlich Hannover erstmals zu diesem Schritt entschlossen.

Wurde ein solches Verbot einmal erlassen, stellt in den festgelegten Bereichen bereits das Mitführen von Raketen und Böllern eine Ordnungswidrigkeit dar. Polizei und Ordnungsamt dürfen das kontrollieren und verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper sicherstellen. Die Pyro-Gegenstände werden dann unmittelbar vor Ort in wassergefüllten Containern unbrauchbar gemacht.

Die meisten Städte verzichten weiterhin auf Verbotszonen

In Dortmund und Düsseldorf hat sich das Konzept nach Auffassung der Städte bewährt. Dennoch sieht man an den meisten anderen Orten von solchen Maßnahmen ab. In Bochum, Essen und Duisburg gibt es keine Pläne, das Feuerwerk zu beschränken, erklärten die Städte auf Nachfrage.

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In Gelsenkirchen hat zwar vor Kurzem der Verein "Thai-Shelter" im Hauptausschuss der Stadt ein generelles Feuerwerkverbot gefordert. Dabei ging es jedoch primär um den Tierschutz: Hunde und Katzen reagieren oft schreckhaft auf das viele Knallen in der Silvesternacht. Ein Verbot aber wird von der Mehrheit der Ratsmitglieder abgelehnt.

Insbesondere Städte ohne klassische Partymeile befürchten offenbar keine ernsthaften Gefahrensituationen, die anderenorts an überlaufenen Plätzen und Straßen entstehen können. Die Stadt Duisburg etwa sieht aufgrund ihrer gastronomischen Infrastruktur keine Veranlassung für Pyro-Verbotszonen: ein echtes Ballungsgebiet mit Kneipen und Diskotheken gibt es dort nicht.

Sprengstoffgesetz enthält grundsätzliche Einschränkungen

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass auch die meisten kleineren Städte in NRW keinen Handlungsbedarf sehen. Weder Dinslaken und Wesel am Niederrhein noch Arnsberg und Siegen in Südwestfalen beabsichtigen nach eigener Aussage, das Feuerwerk einzuschränken.

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Unabhängig von städtischen Regelungen gilt in jedem Fall das Sprengstoffgesetz. Das enthält generelle Einschränkungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Pyrotechnik ist nämlich in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten.

Über den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern informiert außerdem die Feuerwehr auf den Internetseiten der Städte. (cst)