An Rhein und Ruhr. . Verkehrsrechtler gehen von jährlich über 500 000 Zusammenstößen aus. Es drohen empfindliche Strafen. Polizeigewerkschaft fordert mehr Personal.
In Nordrhein-Westfalen gibt es immer mehr Autofahrer, die nach einem Unfall flüchten. Dies geht aus aktuellen Zahlen des NRW-Innenministeriums hervor. Im Vergleich zum Vorjahr hat „die Zahl der Verkehrsunfälle mit Flucht“, wie es in der „Verkehrsunfallstatistik 2017“ des Ministeriums heißt, von 132.423 auf 135.940 zugenommen. Das ist eine Zunahme von 2,7 Prozent.
Die Aufklärungsquote bei Unfällen mit Unfallflucht liegt laut NRW-Innenministerium bei 44,1 Prozent, mit anderen Worten: Nicht einmal jeder zweite Unfall mit Unfallflucht wird aufgeklärt. Deutlich besser wird diese Quote, wenn es um mehr geht als um Sachschäden.
Aufklärungsquote bei Unfallfluchten mit Toten ist hoch
Wenn Menschen bei Unfällen getötet werden, bei denen ein Unfallbeteiligter flüchtet, ist die Aufklärungsquote vergleichsweise hoch. „Von 18 Verkehrsunfällen mit Getöteten im Jahr 2017 wurden 15 aufgeklärt“, heißt es in der Verkehrsunfallstatistik. Ähnlich ist die Tendenz bei Verkehrsunfallfluchten mit Schwerverletzten. Hier liegt die Aufklärungsquote bei 61 Prozent.
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Eine höhere Aufklärungsquote würde abschreckend wirken und könne helfen, die Zahl der Unfallfluchten zu reduzieren, betont Michael Mertens, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP), der sich deshalb mehr Personal für die Polizei wünscht. „Da kann man noch viel machen.“
Unübersehbare Spuren
Manchmal ist Polizeiarbeit aber auch gar nicht so schwer. Manchmal hinterlassen die Täter eine unübersehbare Spur, der man nur zu folgen braucht. So wie in der Nacht zum Ostermontag, als die Beamten nicht lange brauchten, um eine Fahrerflucht aufzuklären. Kühlwasser war auf die Straße getropft und bildete dort eine lange Linie, die in Grevenbroich schnurstracks zu einem 54-Jährigen führte, der mit einer Alkoholfahne in einem geparkten Auto saß.
Kurz zuvor war er mit seinem Wagen gegen die Schilder auf einer Fußgängerinsel gerummst, einige Meter weiter hatte er zwei Autos touchiert und schließlich war er mit seinem Fahrzeug noch an einer Hauswand entlang geschrabbt. Und all das hatte ihn nicht gehindert, einfach weiterzufahren – wegen der auffälligen Spuren eine untypische Unfallflucht. Eher die Regel ist es, dass die Polizei, wie es in Pressemitteilungen immer wieder heißt, „nach dem Unfallverursacher sucht.“
Der Außenspiegel liegt am Boden
Viele Fahrzeugbesitzer kennen das. Sie kommen zurück zu ihrem geliebten Untersatz und schlagen entsetzt die Hände über dem Kopf zusammen. Der Außenspiegel liegt am Boden, an der Außentür gibt’s Kratzer oder das Glas des Rücklichts ist zerbrochen. Vom Verursacher keine Spur. Das Motto lautet offenbar: Ich bin dann mal weg...
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Wer gestern im Presseportal der Polizei fahndete und das Suchwort „Unfallflucht“ eingab, erhielt 50.060 „Suchergebnisse“ für das Bundesgebiet. Und selbst wenn diese Zahl nichts aussagt über die Entwicklung dieser Verkehrsstraftat, so belegt sie zumindest, dass wir es mit einem Massendelikt zu tun haben, das im Straßengesetzbuch als „unerlaubtes Entfernen vom Unfall“ bezeichnet wird.
Mancher Kratzer wird hingenommen
Mertens betont, „dass man leider von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss.“ Die Annahme liegt nahe, dass so mancher Kratzer am eigenen Auto hingenommen wird, weil dem Fahrer der Aufwand zu groß und die Hoffnung auf Aufklärung zu gering erscheint – immer vorausgesetzt er hat den Schaden nicht zu spät bemerkt.
Wenn man jeden Fall berücksichtigen würde, somit auch den kleinen Parkrempler, der nicht gemeldet wird, dann soll es in Deutschland jährlich um die 500.000 Unfallfluchten geben. „Umgerechnet kann man auch sagen: Täglich flüchten weit über 1000 Autofahrer in Deutschland vom Unfallort“, erklärt Anja Smetanin, die Pressesprecherin des Auto Club Europa (ACE), die sich gegenüber der NRZ auf Schätzungen von Verkehrsrechtlern beruft.
Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat
Klar sollte sein, dass jeder, der sich sofort aus dem Staub macht, ein Risiko eingeht. „Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat, die auch den Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung und Verlust des Versicherungsschutzes der Rechtsschutzversicherung auslösen kann, da es sich hierbei um eine Vorsatztat handelt“, sagt Thomas Müther, Sprecher des ADAC Nordrhein, der NRZ.
„Daher drohen neben der Geldstrafe, den Punkten in Flensburg, dem Fahrverbot oder dem eventuellen Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperre zur Wiedererteilung und der Rückstufung in der Kfz-Versicherung auch noch die Kosten des Regresses, die Anwalts-, Verfahrens- und Gerichtskosten.“
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Wichtig zu wissen: Die Visitenkarte an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus, betont Müther. Wer auf Nummer sicher gehen will, der müsse warten, bis der Fahrer des anderen Autos kommt, oder er muss die Polizei informieren.
Der Innenraum des Autos ist schallgedämmt
Laut Schätzungen der Automobilverbände geschehen 95 Prozent aller Fahrerfluchten nach Blechschäden. Ob die Geräusche eines Kontakts zu überhören sind? Tatsächlich sind heutzutage viele Fahrzeuge so gebaut, dass nicht jeder Rempler für den Fahrer sofort wahrnehmbar ist. Der Innenraum ist schallgedämmt, so dass bei langsamer Fahrt und einem laufenden Radio ein leichtes Touchieren untergehen kann.
Unfallpiloten scheuen sich gleichwohl nicht, das belegen die Polizei-Mitteilungen sehr anschaulich, jede Menge weiterer Gründe für die schrammende Tür oder das Splittern des Rücklichtes einfallen zu lassen. Der Hund hat gebellt, das Kind hat gebrüllt, der Wasserkasten hat geklirrt, das Radio war zu laut...
In Wülfrath überraschte eine Seniorin mit einer klaren Ansage, nachdem sie ein parkendes Auto gerammt hatte. Sie habe keine Zeit gehabt, ließ sie die Polizeibeamten wissen, sie habe weiterfahren müssen, um „Zigaretten zu holen“. Ergebnis: Ein Strafverfahren wegen Fahrerflucht plus vorläufiger Einzug des Führerscheins.