Bottrop. . Der Weseler hatte in Bottrop mit seinem Transporter ein Auto beschädigt. Dann fuhr er weiter. Das Gericht verhängt ein zweimonatiges Fahrverbot.
Unfallflucht zieht in jedem Fall eine empfindliche Strafe nach sich. Und das auch, wenn der Verursacher das Umfeld über sein Vergehen und den Unfallhergang informiert hat.
Das lernte ein Unternehmer aus Wesel, der sich am Freitag vor dem Bottroper Amtsgericht verantworten musste. Er hatte am 21. Juni 2017 einen anderen Wagen mit seinem Transporter auf der Schützenstraße gerammt und einen Schaden von 3290 Euro verursacht.
Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 250 Euro
Das Amtsgericht verurteilte den Fahrer zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 250 Euro, da er den Unfallort anschließend unbefugt verlassen und nicht die Polizei benachrichtigt hatte. Es verhängte zudem ein Fahrverbot von zwei Monaten gegen den 49-Jährigen.
Der Vater hatte den Auftrag, an der Schule seiner Tochter ein Denkmal aufzubauen. Mit der schweren Ladung fuhr er die Schützenstraße hinauf und streifte dort unabsichtlich, rund 300 Meter vor der Schule ein anderes, parkendes Fahrzeug. Er stieg aus und begutachtete den Schaden, den er für gering hielt. Anschließend versuchte er, die Adresse des Geschädigten ausfindig zu machen, schellte sogar an einer Haustür. Er meldete, nachdem er kurz zur Schule gefahren war, dort den Unfall, rief aber auch hier nicht die Polizei an. Als er schließlich zur Unfallstelle zurückkam, war das parkende Auto verschwunden.
Ein Eintrag im Verkehrsregister
„Ich bin nie darauf gekommen, Fahrerflucht zu begehen. Ich habe in diesem Moment nur nicht die naheliegende Entscheidung getroffen. Es tut mir leid“, hob der Täter in seinem Geständnis hervor. Sein Verteidiger betonte: „Er hat mir gegenüber immer den Eindruck vermittelt, dass er dachte, er bekommt das alles selbst geklärt.“
Das Gericht entschied, gegen den Angeklagten keinen längeren Führerscheinentzug zu verhängen, da er sein Fehlverhalten eingeräumt hatte. Außer einer Geschwindigkeitsüberschreitung hatte er keine Einträge im Verkehrsregister.