Düsseldorf. Das Land NRW pocht auf eine Mindestgröße für Polizisten. Es will gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in Berufung gehen.
Das Land NRW will die umstrittenen Mindestgrößen für Polizisten gerichtlich durchfechten. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf in der vergangenen Woche den bestehenden Erlass gekippt hatte, werde das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) der Polizei beim Oberverwaltungsgericht Berufung einlegen, kündigte ein Sprecher am Montag an.
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Die Richter hatten die festgelegten Mindestgrößen von 1,63 Metern für Frauen und 1,68 Metern für Männer im Polizeidienst für unzulässig erklärt. Sie sahen in der je nach Geschlecht unterschiedlichen Mindestgrößen-Anforderung eine Ungleichbehandlung ohne Rechtsgrundlage. Laut Polizei dient der fünf Zentimeter große Unterschied der Gleichstellung. Da hier Verfassungsrechte betroffen seien, müsste nach Auffassung des Gerichtes der Landtag ein entsprechendes Gesetzt beschließen. Bis zur obergerichtlichen Entscheidung werden mehrere junge Frauen, die gegen die Mindestgrößen geklagt hatten, nur unter Vorbehalt zu weiteren Auswahlverfahren zugelassen oder eingestellt. (AnBE)