Essen. . Was man zur fünften Jahreszeit unbedingt wissen sollte: Wer übernimmt Schäden bei Verletzungen durch Kamelle-Würfe bei Karnevalsumzügen?

Die fünfte Jahreszeit erreicht mit dem Straßenkarneval vom 23. Februar, Altweiber, bis 1. März, Aschermittwoch, ihren Höhepunkt: Was passiert eigentlich, wenn man von einer in die Menge geworfenen Kamelle getroffen und verletzt wird? Wie sieht es mit der Haftung aus?

„Wer von Bonbons getroffen wird und eine Verletzung davonträgt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld“, weiß Tanja Cronenberg, Schadenexpertin der Düsseldorfer Ergo-Versicherung. Das ist der Tradition geschuldet, denn das Werfen von Bonbons oder anderen typischen Gegenständen gehört zum Zug dazu – und wird schließlich auch von den Jecken erwartet.

Kamelle-Werfen ist "sozial erwartbar"

Im Juristen-Deutsch heißt es hierzu: "Keine Versicherungspflichtverletzung liegt jedoch nach der Rechtssprechung beim sozial üblichen, erwartbaren Kamelle-Werfen von Umzugswagen bei Karnevalumzügen vor." Das bedeutet, dass Verletzte nicht den Veranstalter des Karnevalsumzuges haftbar machen können für Verletzungen durch Kamelle. Und vor allem nicht diejenigen, die Kamelle werfen.

Diese Regel gilt allerdings nur für Kamelle oder andere kleindimensionale Süßigkeiten, die üblicherweise geworfen werden. Ist dies nicht der Fall, kann es Ausnahmen in der Haftung des Veranstalters geben. Wenn zum Beispiel vom Umzugswagen spitze, kantige Gegenstände wie CDs oder Bieröffner geworfen werden, kann der Veranstalter sehr wohl haftbar gemacht werden.

Greift die gesetzliche Unfallversicherung?

Was ist mit der Unfallversicherung? „Da es sich hier um eine Freizeitveranstaltung handelt, greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ebenfalls nicht“, warnt Rudolf Kayser, Unfallexperte der Ergo-Versicherung. Wie kann man sich also schützen und unbekümmert feiern? „Im Fall der Fälle schützt nur eine private Unfallversicherung vor den Folgen eines Unfalls", sagt Kayser.

Was tun, wenn man selbst Schaden anrichtet?

Und was passiert, wenn ein Karnevalist selbst einen Schaden anrichtet? Gerade, wenn es beim närrischen Treiben hoch hergeht, ist schnell einmal unabsichtlich mit der Zigarette ein Brandloch in das wertvolle Kostüm eines feiernden Jecken gebrannt. Oder aber der Ellenbogen landet versehentlich im Gesicht des Nachbarn am Biertresen. Dann hilft nur eins: die private Haftpflichtversicherung. Diese sollte jeder haben - unabhängig von Karneval.