An Rhein und Ruhr. . Viele Tier- und Pflanzenarten leben in den bedrohten Biotopen. Naturschützer und Bauern wollen sich gemeinsam für Erhalt und Nutzung der Obstbestände engagieren.

Der Steinkauz ist dort zu Hause, der selten gewordene Gartenrotschwanz auch – und viele, viele andere Tiere und Pflanzen. Fachleute gehen davon aus, dass die Streuobstwiesen bundesweit den Lebensraum für über 5000 Arten bieten. „Das ist eine echte Hausnummer“, meint Josef Tumbrinck, Landesvorsitzender des Naturschutzbundes (Nabu). In Nordrhein-Westfalen wollen sich Naturschützer und Landwirte jetzt gemeinsam um die bedrohten Biotope kümmern. Im Hause von Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hält man die Kooperation für beispielhaft.

Darum geht es: In der kommenden Woche soll der Landtag das neue Naturschutzgesetz beschließen. Der Entwurf sah u. a. vor, dass Streuobstwiesen als Biotope besonders geschützt werden sollen. Dieser Schutz steht jetzt auch weiter im Gesetz, soll aber erst in Kraft treten, wenn die Streuobstbestände in NRW um 5% abnehmen. Naturschützer und Bauern wollen gemeinsam daran arbeiten, dass dieser Fall nicht eintritt, die Bestände vor Ort möglichst sogar zunehmen. Unter Begleitung vom Minister wurde eine Kooperationsvereinbarung verabredet, die unterschriftsreif vorliegt und wohl am 14. November unterzeichnet werden soll.

Interesse aus anderen Bundesländern

Verabredet ist, alte Streuobstbestände dauerhaft zu erhalten, Pflegemaßnahmen und die Nutzung des Obstes (oft als Saft) fest zu etablieren und da, wo vielleicht eine Wiese nicht erhalten werden kann, gemeinsam eine Nachpflanzung an anderer Stelle möglich zu

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machen. Vor Ort in den Kreisen und Städten soll es mindestens eine gemeinsame praktische Aktion pro Jahr geben. Damit man überhaupt weiß, wie viele Streuobstbestände es gibt, erstellt das Landesumweltamt anhand von Meldungen und Satellitenbildern ein Kataster. Sobald der Bestand um 3% abnimmt, wird Alarm geschlagen. Der Minister informiert den Landtag.

Gegenüber der NRZ bezeichnet Nabu-Chef Tumbrinck die Vereinbarung als „echte Herausforderung“. „Es geht hier nicht um Naturschutz, Käseglocke drauf und fertig“, so Tumbrinck. Streuobstwiesen seien ein alter Kulturlebensraum, der gepflegt und genutzt werden müsse. Das wollten die Beteiligten gemeinsam sicherstellen. Das Vorgehen sei deutschlandweit einmalig. Schon jetzt gebe es Interesse aus anderen Bundesländern.

Andrea Hornfischer von den Rheinischen Bauern betont, dass hier nicht „sofort auf die Brechstange“ eines gesetzlichen Schutzes gesetzt werde. Stattdessen werde zunächst versucht, dass Streuobstbestände als Biotope durch freiwillige Kooperation erhalten werden: „Das ist ein Vertrauensvorschuss. Der freut uns Bauern!“ Hornfischer verwies darauf, dass es auch in anderen Bereichen solche freiwilligen Kooperationen gebe. Beim Grundwasserschutz etwa, wo sich die Zusammenarbeit schon seit 30 Jahren bewähre.

Eine Sprecherin von Minister Remmel erklärte, dass sich der Erfolg solcher Vereinbarungen immer nach einigen Jahren „sehen und in Zahlen messen lassen muss“: „In diesem Fall ist das die Hektarfläche der Streuobstbestände im Land.“ Gerade am Rande der Städte seien die Streuobstwiesen auch ein von Menschen sehr geschätzter Erholungsraum.