An Rhein und Ruhr. . Abschüsse gehen in diesem Jahr stark zurück. Fraglich ist aber, inwieweit die Beschränkungen des neuen Jagdrechts dafür verantwortlich sind.
Das neue NRW-Jagdrecht lässt die Emotionen auch nach einem Jahr noch hochkochen. Der Jagdverband will das umstrittene Gesetz weiter zu Fall bringen, zumindest deutliche Korrekturen erzwingen. Am Donnerstag sollen im Landtag knapp 120.000 Unterschriften für eine entsprechende Volksinitiative übergeben werden. Tatsächlich scheinen die Abschusszahlen in der im März beendeten Jagdsaison 2015/2016 - der ersten mit neuem Gesetz - wohl zurückgegangen zu sein. Das zeigen erste vorläufige, der NRZ vorliegende Daten. Fraglich ist aber, inwieweit ausgerechnet die Beschränkungen des neuen Jagdrechts dafür verantwortlich sind.
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Nach NRZ-Informationen ging zum Beispiel die Zahl der geschossenen Wildkaninchen um 24.000 zurück, die der Ringeltauben sank um 32.000. Die Jagd auf diese Arten ist aber nach dem neuen Gesetz ausdrücklich erlaubt. Warum die Jäger weniger dieser Tiere geschossen haben, ist unklar. Und der Abschuss beim Schwarzwild blieb dem Vernehmen nach gegenüber der Vorsaison praktisch konstant. Dabei wären höhere Abschusszahlen möglich, aus Expertensicht mit Blick auf mögliche Tierseuchen sogar wünschenswert gewesen. Denn die Schwarzwildbestände in NRW sind sehr groß.
Klar ist: Die vom Gesetz vorgeschriebene Verringerung der jagdbaren Arten hat dazu geführt, dass lediglich 6359 Tiere nicht mehr von Jägern erlegt wurden. Dabei handelt es sich z. B. um Türkentauben, Blesshühner, Lach- und Silbermöwen, die jetzt nicht geschossen werden dürfen. Ebenso dürfen nun keine Katzen mehr erlegt werden. In der Vorsaison wurden noch 8607 getötet.
Ministerium schweigt
Zum Vergleich: In der Vorsaison 2014/15 wurden NRW-weit insgesamt 982.000 Tiere erlegt. Für die jetzt abgelaufene Jagdsaison gibt es noch keine Gesamtangabe. Ein Ministeriumssprecher wollte die Zahlen nicht kommentieren. „Es gibt noch keinen Abschlussbericht zur letzten Jagdsaison. Wir werden die Jagdbilanz 2015/2016 zeitnah vorlegen, sobald alle Zahlen vorliegen und bewertet worden sind.“