Dormagen. Eine Dormagener Schützenbruderschaft muss einem Anwohner Schmerzensgeld zahlen, der durch laute Böllerschüsse einen Tinnitus erlitt.
Für Hörschäden durch Böllerschüsse beim großen Zapfenstreich von Schützenbrüdern in Dormagen soll ein Anwohner fast 3000 Euro Schmerzensgeld bekommen. Darauf haben sich die Streitparteien am Freitag vor dem Düsseldorfer Landgericht geeinigt. Die betroffene Haftpflichtversicherung muss allerdings noch zustimmen.
Ein 39-jähriger hatte geklagt: Die Kanonenschläge hätten bei ihm ein Knalltrauma samt Hörsturz und Tinnitus ausgelöst. Der Richter monierte, dass die Schützen die Kanone spontan vor dem Haus des Klägers aufgestellt hatten. Dieser habe dadurch keine Chance gehabt, dem Lärm zu entgehen. (dpa)