Düsseldorf. Die Blutprobe für Alkoholsünder im Straßenverkehr soll bald entfallen. Eine Studie soll belegen, dass der Atemtest gerichtsfest und ausreichend ist.
Alkoholsünder sollen künftig ohne Blutprobe, aber nicht ungestraft davonkommen. Die nordrhein-westfälische Polizei beteilige sich deswegen seit Dienstag an einem bundesweiten Forschungsprojekt, teilte das NRW-Innenministerium in Düsseldorf mit. Dabei wird überprüft, ob der Atemalkoholtest beweissicher und gerichtsfest ist und damit auch in Strafverfahren ausreicht.
Eine Blutprobe sei ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der sich heute vermeiden lasse, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). Der Atemtest habe für die Verkehrssünder weitere Vorteile: Die Wartezeit bei der Polizei verkürze sich, die Kosten der Blutentnahme entfallen.
Zwei freiwillige Atemalkoholproben erforderlich
Die NRW-Polizei beteiligt sich mit 21 Kreispolizeibehörden an dem Projekt, darunter Duisburg, Düsseldorf, Kleve, Krefeld, Mettmann, Oberhausen und Wesel. Dort werden Beschuldigte nach Alkoholfahrten gebeten, zwei freiwillige Atemalkoholproben abzugeben. Die Ergebnisse werden anonymisiert an die federführende Hochschule der Sächsischen Polizei weitergeleitet und dort ausgewertet.
Bei Werten unter 1,1 Promille ist eine Atemalkoholanalyse schon lange ausreichend. Über 1,1 Promille muss der Betroffene mit auf die Polizeiwache. Dort wird nach richterlicher Anordnung ein Arzt hinzugezogen, der Blut entnimmt. In anderen europäischen Ländern werde die Atemalkoholanalyse schon lange auch bei Verkehrsstraftaten angewendet, so Jäger. (dpa)