Düsseldorf. Weil sie selbstständig seien, wollte ein Düsseldorfer Bordellbetreiber keine Sozialabgaben für seine Prostituierten zahlen. Nun muss er doch zahlen.

Ein Düsseldorfer Bordellbetreiber soll rund 8,3 Millionen Euro für die Sozialversicherung seiner Prostituierten nachzahlen. Das hat das Sozialgericht in einer am Donnerstag bekanntgegebenen Eil-Entscheidung beschlossen. Der Betreiber hatte argumentiert, er stelle nur die Zimmer zur Verfügung, die Frauen arbeiteten als Selbstständige.

Das Gericht sah dies anders: Die Frauen seien genauen Verhaltensregeln des Bordells unterworfen. So dürften sie selbst kein Geld entgegennehmen und müssten die Arbeitszeiten strikt einhalten. Deswegen sei von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen (Az.: S 5 R 120/14 ER). (dpa)