Berlin. . Das neue Prostitutionsgesetz, auf das sich Union und SPD geeinigt haben, bringt vielfältige Einschränkungen mit sich, die sich erst noch in der Praxis bewähren müssen.
Das Tauziehen um das Prostitutionsgesetz ist zu Ende - nach monatelangem Ringen haben sich Union und SPD auf einen Kompromiss geeinigt: Die Altersgrenze für Prostituierte wird nicht auf 21 Jahre herauf gesetzt - wie die Union bis zuletzt gefordert hatte. Stattdessen gibt es künftig Anmelde- und Beratungspflichten für Prostituierte, eine Kondompflicht für Freier und neue Erlaubnisregeln für Bordelle. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will bereits im März einen Gesetzesvorschlag machen.
Einig waren sich Union und SPD von Beginn an, dass das Gewerbe stärker kontrolliert werden soll. Nach der Liberalisierung der Branche durch die rot-grüne Bundesregierung vor mehr als zehn Jahren sei die Situation von Frauen in der Prostitution heute „katastrophal“, so Schwesig. Hinzu kommt die Sorge um die Opfer von Menschenhandel, von Zwangs- und Armutsprostitution. Bereits im Sommer hatten sich die Fachpolitiker darauf geeinigt, Bordelle stärker zu kontrollieren, Flatrate-Sex zu verbieten und eine Anmeldepflicht für Prostituierte einzuführen. Im Strafrecht soll zudem geregelt werden, dass sich Freier strafbar machen, wenn sie die Dienste von Zwangsprostituierten wissentlich ausnutzen.
Bußgeld für Freier - aber wie soll es kontrolliert werden?
Streit gab es bis zuletzt um die Unions-Forderung nach einem Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte und verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen. Das eine kommt nun gar nicht - das andere in abgeschwächter Form. Dafür hat die Union die Kondompflicht durchgesetzt: Freier, die dagegen verstoßen, sollen ein Bußgeld zahlen. Unklar ist, wie das Safer-Sex-Gebot in der Praxis durchgesetzt werden soll: „Die Kontrolle ist schwierig“, sagt SPD-Familienexperte Sönke Rix, „aber das Gesetz stärkt die Prostituierten bei den Verhandlungen mit den Freiern.“ NRW-Frauenministerin Barbara Steffens (Grüne) lehnt eine Kondompflicht dagegen ab - schon aus praktischen Gründen: „Oder will jemand eine ,Verkehrskontrolle’ in Bordellbetrieben einführen?“
Geeinigt haben sich Union und SPD zudem auf ein neues Meldeverfahren für Prostituierte: Sie müssen sich demnach bei den örtlichen Behörden anmelden und die Anmeldung regelmäßig erneuern, und sind verpflichtet, sich einmal im Jahr ärztlich beraten zu lassen. Für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren gilt die Beratungspflicht sogar zweimal im Jahr. Die Koalition erhofft sich dadurch, vor allem junge Frauen in Zwangslagen besser zu erreichen: Die medizinische Beratung sei „ein Schlüssel, um an die Frauen heranzukommen“, so Schwesig. „Man wird die Prostitution nicht verbieten können, aber man kann sie regeln.“
Auch CDU-Familienexperte Marcus Weinberg ist optimistisch: „Für die Menschenhändler und Ausbeuter von Prostituierten war gestern ein schlechter Tag. Deutschland wird bald nicht mehr das unkontrollierte Bordell Europas sein.“ Den größten Effekt versprechen sich die Fachpolitiker von der geplanten Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten: Wer Prostituierte beschäftigt oder vermittelt, muss künftig deutlich schärfere Auflagen erfüllen als bislang. Spezielle Angebote wie Flatrate-Sex oder Gruppensex-Partys, bei denen Vergewaltigungen simuliert werden, sollen von vornherein verboten sein.