Berlin. Wer gerne mit dem Wohnmobil oder einem Wohnwagen unterwegs ist, muss seine Gasanlage künftig häufiger prüfen lassen. Was bald gilt.

Vor der nächsten Camping-Saison sollten Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwägen ihre Gasanlage überprüfen lassen. Denn im Juni wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das dazu verpflichtet, die Prüfung alle zwei Jahre nachzuweisen. Aber keine Eile: Es gilt eine Übergangsfrist. Camper haben noch bis 19. Juni 2025 Zeit, um die Prüfung erstmalig durchführen zu lassen.

Wichtig: Die Gasprüfung erfolgt damit unabhängig von der Hauptuntersuchung. Sie kann etwa beim TÜV oder in verschiedenen ADAC-Prüfzentren durchgeführt werden. Beim TÜV Nord kostet die Prüfung aktuell knapp 55 Euro. Nach der Durchführung erhält das Fahrzeug eine extra Plakette, die für zwei Jahre gültig ist.

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Bislang war die Gasprüfung bei Wohnmobilen verpflichtender Bestandteil der Hauptuntersuchung. Bei Wohnwagen wurde sie lediglich empfohlen. Der ADAC begrüßt die strengeren Vorschriften: „Es ist gut, dass der neue Paragraf nun eine eindeutige Rechtsgrundlage für Campingfahrzeuge schafft. Am meisten gewinnen aber die Camper selbst – die regelmäßige Prüfung der Gasanlage sorgt für Sicherheit und ist eine wichtige Voraussetzung für unbeschwerten Urlaub“, wird Martin Zöllner, ADAC Campingexperte, in einem Beitrag zitiert.

Gasprüfung beim Wohnmobil: Wer die Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld

Der ADAC betont, dass die Unfallgefahr, etwa durch defekte Schläuche oder Ventile nicht zu unterschätzen sei. Tritt Gas aus, kann es unter Umständen zu Explosionen kommen, im schlimmsten Fall ist das lebensgefährlich.

Fahrzeughalter begehen künftig eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie die Untersuchung nicht rechtzeitig durchführen lassen. Sie müssen dann mit Bußgeldern rechnen. Die orientieren sich an der Dauer der Fristüberschreitung, zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).

lro