Berlin. Viele Flughäfen in Europa sind von einer IT-Störung betroffen. Welche Rechte Sie haben – und warum es wohl keine Erstattung gibt.

Mitten in der Ferienzeit legt eine weltweite IT-Störung unter anderem auch zahlreiche Flughäfen lahm. Tausende Fluggäste sind von Verspätungen und Ausfällen betroffen. Wann die Störung behoben sein wird, ist noch unklar. Unserer Redaktion hat nachgefragt, welche Rechte Sie als Betroffene jetzt geltend machen können.

Mein Flug fällt wegen der IT-Störung aus: Was kann ich tun?

Wenn Ihr Flug aufgrund der IT-Störung vollständig gestrichen wird, haben Sie zwei Möglichkeiten, sagt Claudia Brosche, Syndikus-Rechtsanwältin bei Flightright, einem Fachportal für Fluggastrechte.

  • Möglichkeit 1: Sie können auf eine Rückerstattung des Ticketpreises bestehen.
  • Möglichkeit 2: Sie nehmen eine kostenlose Ersatzbeförderung in Anspruch.

Eine Ersatzbeförderung muss die Fluggesellschaft schnellstmöglich anbieten, sobald die Störung behoben ist. Denkbar sind alternative Flugverbindungen, aber auch Fahrten mit der Bahn oder Taxis.

Chaos am Flughafen: Wer ist mein Ansprechpartner?

Wen Sie für die Ersatzbeförderung oder die Rückerstattung kontaktieren müssen, hängt laut der Expertin für Fluggastrechte davon ab, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder ob Sie direkt über die Fluggesellschaft ein Ticket gekauft haben. Je nachdem ist entweder der Pauschalreisenanbieter oder die Fluggesellschaft Ihr direkter Ansprechpartner.

Auch interessant

Mein Flug ist verspätet: Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Aufgrund der Ausfälle kommt es auch zu massiven Auswirkungen auf den nachfolgenden Flugverkehr. Für viele Urlauber kann das also heißen, dass sie zwar starten, aber mit deutlicher Verspätung. Eigentlich gibt es einen Anspruch auf Entschädigung, wenn das Endziel mehr als drei Stunden nach geplanter Ankunft erreicht wird, erklärt Brosche. Dies gilt allerdings nur, wenn die Fluggesellschaft auch für die Verspätung verantwortlich ist.

Lesen Sie auch: „Biografische Marker“: Darum benehmen wir uns auf Malle daneben

Da es sich bei der IT-Panne um eine globale Störung handelt, geht die Expertin nicht davon aus, dass die Fluggesellschaft hier zur Verantwortung gezogen werden kann. Entsprechend stehen die Chancen auf eine Entschädigung schlecht. Gleiches gilt für kurzfristig annullierte Flüge, auch hier gibt es wahrscheinlich keinen Anspruch auf zusätzliche Entschädigungszahlungen. Allerdings haben Sie hier Anspruch auf die kostenlose Ersatzbeförderung oder die Rückerstattung des Ticketpreises.

Eine Anzeigetafel am Hauptstadtflughafen BER funktioniert nicht ordnungsgemäß.
Eine Anzeigetafel am Hauptstadtflughafen BER funktioniert nicht ordnungsgemäß. © DPA Images | Christoph Soeder

Massive IT-Störung: Wer zahlt, wenn ich irgendwo strande?

Immerhin: Laut Rechtsanwalt Matthias Böse, Experte für Fluggastrechte, haben Fluggäste ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf die Verpflegung durch die Airline. Wird sogar eine Übernachtung nötig, muss die Airline ein Hotel und den Transfer dorthin zahlen.

Unterkunft am Urlaubsort: Wer zahlt für Hotel & Co.?

Wenn Sie aufgrund eines verspäteten oder ausgefallenen Fluges Ihre Hotelbuchung am Urlaubsort nicht vollständig wahrnehmen können, kommt es erneut darauf an, ob Sie eine Pauschalreise oder individuell gebucht haben. Bei einer Pauschalreise ist laut dem Experten eine Preisminderung möglich, während der Gast bei einer Individualbuchung auf die Kulanz des Hotels hoffen muss. Da allerdings auch am Urlaubsort aktuell vermutlich ein erhöhter Bedarf an spontanen Übernachtungsmöglichkeiten besteht, könnten die Chancen auf ein Entgegenkommen des Hotels gut stehen.