Hamburg. Chronisch Kranke nehmen ihre Krankheit naturgemäß vom Alltag mit in den Urlaub. Wer auf regelmäßige Behandlungen angewiesen ist, muss auch im Ausland nicht darauf verzichten. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten übernehmen. Vorsicht ist nur bei privaten Auslandsreisekrankenversicherungen geboten.
Chronisch Kranke müssen auch bei Reisen ins Ausland nicht auf notwendige medizinische Maßnahmen verzichten. Dialysepatienten zum Beispiel, bei denen während eines Urlaubs eine regelmäßige Blutwäsche erforderlich ist, haben Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Außerhalb Europas gilt das aber nur, wenn die Reise nicht länger als sechs Wochen dauert.
Wichtig zu wissen: Der gesetzlich Versicherte braucht eine Kostenübernahme-Erklärung seiner Krankenversicherung. Die Kasse stellt diese aus, wenn der Kunde zuvor bei mehreren Versicherungen erfolglos versucht hat, eine private Auslandsreise-krankenversicherung abzuschließen.
Bei privaten Auslandsreisekrankenversicherungen kommt es auf Kleinigkeiten an
Er muss das allerdings durch entsprechende Ablehnungsschreiben beweisen können. Privat Krankenvollversicherte genießen auch ohne diese Erklärung bis zu einem Monat regelmäßig Schutz bei einem Auslandsaufenthalt.
Bei zusätzlichen privaten Auslandsreisekrankenversicherungen sollten chronisch Kranke einen Blick in die Bedingungen werfen. Da vorhersehbare Behandlungen häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, kommt es auf die Definitionen an: Die Leistungspflicht sollte laut BdV nicht auf "unvorhergesehene", "nicht absehbare" oder "akute" Erkrankungen eingeschränkt sein. (dpa)