Hannover. Das Bundesverwaltungsgericht hat die von vielen Kommunen erhobene Strandgebühr für rechtswidrig erklärt. Das könnte weitreichende Folgen haben.

Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit von Strandgebühren sorgt an der niedersächsischen Küste für Aufregung. Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne) kündigte an, den Zugang zur Natur im Sinne der Bürger neu zu regeln. Die jetzige Regelung im Waldgesetz des Landes sei überholt. Kläger Janto Just erwartet sogar Auswirkungen für alle Strände an Nord- und Ostsee.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch die Eintrittsgebühren für zwei Strände in der Gemeinde Wangerland für rechtswidrig erklärt (Az.: 10 C 7.16). Eine Gebühr sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen die Gemeinde für eine höhere Badequalität sorge, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Steuererhöhungen denkbar

Das Aufstellen von Dixi-Klos, Mülleimern oder provisorischen Umkleidehäuschen reiche allein nicht aus, stellte Gerichtssprecher Andreas Korbmacher klar. "Es geht um eine Infrastruktur mit besonderem Service wie etwa ein angegliedertes Restaurant, ein Kinderspielplatz oder eine Station für Rettungsschwimmer." Eine großflächige Kommerzialisierung über mehrere 100 Meter zu beiden Seiten sei aber unzulässig.

Als Konsequenz aus dem Urteil seien Steuererhöhungen in den Kommunen denkbar, sagte Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. "Die Kommunen müssen den Aufwand für die Instandhaltung des Strandes ja irgendwie finanzieren." Andere Wege wären höhere Kurbeiträge oder Parkplatzgebühren. Wangerlands Bürgermeister Björn Mühlena (SPD) kündigte an, einige Strandbereiche in seiner Gemeinde künftig sich selbst zu überlassen. (dpa)