Essen.. Eine Hochzeit ist ein freudiges Ereignis voller Liebe - wer will da schon über eine mögliche Trennung nachdenken? Trotz aller Romantik sollten Eheleute darüber nachdenken, einen Ehevertrag aufzusetzen. Denn die Zeiten der hohen Unterhaltszahlungen sind vorbei.
Ja! Ja zur Liebe, zum gemeinsamen Leben in guten und wie in schlechten Zeiten, aber auch ja zur Vernunft, wenn irgendwann der graue Alltag die rosaroten Wolken ablöst und der Erkenntnis die Entscheidung folgt, dass der gemeinsame Weg fortan in unterschiedlichen Richtungen verläuft. Das „Ja“ zum Ehevertrag kann Paare vor unvorhersehbaren Einschnitten in einem Lebensabschnitt bewahren, der neben aller persönlichen Rückschläge sonst auch noch unangenehme finanzielle Konsequenzen nach sich zieht.
Ganz klar, wer verliebt gerade auf die ewige Liebe baut, denkt nur ungern an Verträge für das Leben danach. Wer will beim Heiraten schon ans Scheiden denken? Rechtsanwalt und Notar Herbert-Peter Schons, Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein, empfiehlt Paaren trotz allem, unbedingt einen Ehevertrag abzuschließen. „Zuvor sollten sich die künftigen Ehepartner auf jeden Fall entsprechend beraten lassen, denn ganz entscheidend ist, was für eine Art von Ehe beide führen wollen!“ Fragen wie Unterhaltsverzicht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich müssen dabei unbedingt abgesprochen, abgewogen und schließlich für beide Seiten zufriedenstellend geklärt werden.
Schon das Jawort selbst bildet einen Vertrag
Wenn sich Eheleute das Jawort geben, schließen sie ganz automatisch einen Vertrag ab und übernehmen damit auch Rechte und Pflichten. Ein Ehevertrag ist oft die erste Prüfung für ein künftiges Ehepaar. Der Notar macht die Vorschläge, wer wie was regelt, entscheidet das Paar.
Paare schließen den Bund fürs Leben und werden auch rechtlich gesehen eine Gemeinschaft. Was sie erwirtschaften, ist ihr gemeinsamer Zugewinn. Kommt es zur Scheidung, wird dieser unter den Eheleuten geteilt. Eigentlich. Wie es tatsächlich einmal geregelt wird, können Männer und Frauen im Vertrag genau festlegen. Denn entscheidend ist die persönliche Situation. „Arbeiten beide Partner und das auch noch ziemlich erfolgreich, wird es bei einem Ehevertrag ganz andere Prioritäten setzen als ein Paar, das die klassische Rollenverteilung wählt und wo die Frau dem Ehemann zuhause den Rücken frei hält“, sagt Herbert-Peter Schons. Niemand sollte jedoch vergessen, dass eine Ehe auch scheitern kann. Schließlich werde heute in Deutschland jede zweite Ehe geschieden. Und wer einen Ehevertrag abgeschlossen hat, sollte diesen auch ab und an aus der Schublade ziehen und gegebenenfalls veränderten Situationen anpassen, empfiehlt der Experte.
Vieles lässt sich per Vertrag regeln
Klare Regelungen sind dabei gefragt, insbesondere, da mittlerweile die Zeiten der hohen Unterhaltszahlungen vorbei sind. So sollen Geschiedene beispielsweise ab dem dritten Lebensjahr eines gemeinsamen Kindes wieder arbeiten gehen. Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, eine sogenannte wertgesicherte Unterhaltsleistung festzulegen, dies geschieht durch Bezugnahme auf den Lebenskostenindex oder durch Bezug auf die Düsseldorfer Tabelle, die den jeweiligen Kindesunterhalt sichert. Beim Versorgungsausgleich empfiehlt es sich, in einem Ehevertrag eine einvernehmliche Lösung für den finanziell schwächer gestellten Ehegatten zu finden. Ein typischer Fehler, der gleich einen ganzen Ehevertrag kippen kann, ist zum Beispiel die Entscheidung, den Trennungsunterhalt auszuschließen. „Dann kann der Vertrag insgesamt ungültig werden“, sagt der Experte.
Tatsache ist: Alles lässt sich – für den Fall der Fälle, von dem Paare inmitten ihrer Hochzeitsvorbereitungen nur ungern reden – per Ehevertrag regeln. Wohneigentum, Firmenteilhabe, Erbschaften, Testament – über alles lässt sich reden und es können Vereinbarungen und Verpflichtungen getroffen werden; man muss es nur tun. „Ein Ehevertrag und eine zuvor umfassende und individuelle Beratung sind heute wichtiger denn je, da die Rechtssituation nicht immer ganz eindeutig ist“, sagt Rechtsanwalt und Notar Herbert-Peter Schons. Deshalb gibt er Paaren, die sich für einen amtlich besiegelten, gemeinsamen Weg durchs Leben entschlossen haben, ein klares „Ja“ zum Ehevertrag mit auf den Weg.