Essen. Obwohl Urlauber heute bei Verspätung, Verlegung oder Ausfall ihres Fluges geregelte und richterlich bestätigte Ansprüche gegen Fluggesellschaften haben, sieht es mit der Durchsetzung in der Realität schwierig aus. Statt einer zentralen Anlaufstelle gibt es bald insgesamt drei Institutionen.
Es ist ein Trauerspiel. Obwohl Urlauber heute bei Verspätung, Verlegung oder Ausfall ihres Fluges geregelte und richterlich bestätigte Ansprüche gegen Fluggesellschaften haben, sieht es mit der Durchsetzung in der Realität dennoch schwierig aus. Statt einer zentralen Anlaufstelle, die sich bei Problemen kümmert, gibt es bald insgesamt drei Institutionen.
Erstens: Die von den Airlines selbst organisierte. Sie dürfte nicht daran interessiert sein, unkompliziert Schadenersatz zu bezahlen. Zweitens: Die neue außergerichtliche Schiedsstelle des Bundes. Sie lässt Kunden von Anfang an alleine, Betroffene sind aufgefordert, sich zuerst direkt mit der Airline auseinander zu setzen. Und drittens: Die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“.
Ein Blick in die Liste der hier gebündelten Unternehmen weckt nicht gerade große Hoffnungen. Unter den 200 Mitgliedern ist nur eine Airline. Ryan Air.
Für Passagiere ist dieses Wirrwarr keine Hilfe - und ein Verstoß gegen den aktuellen Koalitionsvertrag. 2010 wurde vereinbart, alle Verkehrsträger gesetzlich in einer Schlichtungsstelle zu bündeln. Na dann. Guten Flug.