Rostock. Verbraucher müssen den Schlüsseldienst nicht vor Ort bezahlen. Selbst wenn der Techniker auf eine Sofortzahlung besteht, können Verbraucher auf eine Rechnung pochen. Generell gilt, dass Verbraucher wucherisch überhöhte Preise nicht akzeptieren müssen. Sie sollten die Rechnung prüfen lassen.
Ein Schlüsseldienst muss nicht zwingend vor Ort bezahlt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin. Auch wenn ein Techniker darauf besteht, können Kunden auf eine Rechnung pochen. Denn zum sofortigen Bezahlen können Kunden nach Angaben der Verbraucherschützer nicht gezwungen werden.
Wenn Kunden eine sehr hohe Rechnung für die Türöffnung gestellt wird, sollten sie diese überprüfen lassen. Denn wucherisch überhöhte Preise müssen Verbraucher nicht akzeptieren. (dpa)