München. In einem überladenen oder falsch gepackten Wagen reisen Autourlauber gefährlich. Der TÜV Süd erklärt, worauf beim Verstauen von Koffern und Co. zu achten ist. Ein richtig gepacktes Auto sorgt nicht nur für mehr Sicherheit, sondern hat auch einen positiven Effekt auf das Fahrverhalten des Fahrzeugs.
Wer für den Familienurlaub viel Gepäck ins Auto lädt, muss richtig rechnen, damit der Wagen am Ende nicht überladen ist. Neben den Kilos, die die Gepäckstücke auf die Waage bringen, muss auch das Gewicht aller Mitfahrer berücksichtigt werden, erklärt der TÜV Süd. Denn in das zulässige Gesamtgewicht eines Autos ist nur der Fahrer eingerechnet - pauschal mit 75 Kilogramm. Über die exakte erlaubte Zuladung gibt ein Blick in die Fahrzeugpapiere Aufschluss: Die dort ausgewiesene "Leermasse" von der "Gesamtmasse" abziehen, das ergibt die mögliche Zuladung an Gepäck und Passagieren in Kilogramm.
Neben dem Überladen stellt laut dem TÜV Süd eine falsche Gewichtsverteilung ein Sicherheitsrisiko dar. Übergewicht und Schlagseite machen jedes Auto manövrierunsicher, warnen die Experten. Ein Wagen könne dann schon bei einer starken Bremsung oder zügigen Kurvenfahrt außer Kontrolle geraten.
Vorteile für das Fahrverhalten
Schwere Gepäckstücke gehören grundsätzlich in den Kofferraum, und zwar möglichst weit nach unten. Dort seien sie sicher verstaut und fliegen bei einem Unfall nicht durch den Wagen. Außerdem bringe die Gewichtsverteilung hauptsächlich auf die Hinterachse Vorteile für das Fahrverhalten. Kleinteile werden am besten in Kisten oder andere Behälter gepackt. Netze oder Spanngurte verhindern, dass die Ladung verrutscht. Dafür ist es auch wichtig, möglichst lückenlos zu packen.
Kombi-Fahrer sollten das Reisegepäck im Kofferraum nicht höher als bis zur Oberkante der Rücksitzlehnen stapeln. Anders sieht die Sache aus, wenn in ihrem Wagen ein stabiles und fest verschraubtes Trenngitter oder -netz montiert ist. Nur zwischen Boden und Fahrzeugdach eingeklemmte Exemplare sind damit nicht gemeint: Sie halten die Ladung bei einem Crash nicht zurück, warnt der TÜV Süd.
Wird eine Dachbox als zusätzlicher Gepäckraum genutzt, gilt beim Packen: Nicht nur das zulässige Gesamtgewicht im Blick behalten, sondern auch die zulässige Dachlast. (dpa)