Berlin. Der Bauherren-Schutzbund in Berlin weist darauf hin, dass Handwerker erst Fliesen verlegen können, wenn der Estrich ausreichend getrocknet ist. Dabei sollten Bauunternehmer und Handwerker ein Protokoll vom Bauherr erhalten, in dem sie die Feuchtigkeit des Bodens eintragen.
Der Estrich muss ausreichend trocken sein, bevor darauf Fliesen verlegt werden. Ein Handwerker müsse die Feuchtigkeit des Untergrunds messen und das Ergebnis für den Bauherren protokollieren. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund in Berlin hin.
Gibt es in dem Raum eine Fußbodenheizung, dürfen die Fliesen auch erst auf den Estrich kommen, wenn der Aufheizzyklus der Fußbodenheizung abgeschlossen ist. Dabei wird die Heiztemperatur von Tag zu Tag vorsichtig erhöht, einige Zeit auf Höchsttemperatur gehalten und dann wieder nach und nach abgesenkt. Handwerker oder Bauunternehmer müssen auch alle diese Schritte schriftlich festhalten. Das Protokoll bekommt der Bauherr.(dpa)