Berlin. Der Austausch von Fenstern gilt als Modernisierung, denn werden Holzkastendoppelfenster gegen Isolierglasfenster ausgetauscht verbessert den Wärme- und Schalltschutz. Mieter müssen solche Arbeiten also dulden, wie das Landgericht Berlin nun entschied.
Werden Holzkastendoppelfenster gegen Isolierglasfenster ausgetauscht, ist das eine Modernisierung. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 282/13), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 17/2014) berichtet. Denn diese Maßnahme dient dazu, Energie einzusparen. Mieter müssen die Arbeiten daher dulden.
In dem vorhandelten Fall wollte der Vermieter die alten Holzkastendoppelfenster gegen Isolierglasfenster austauschen lassen. Ein Mieter wollte das nicht hinnehmen. Er bestritt, dass es durch den Austausch zu einem besseren Wärme- und Schallschutz komme. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg verurteilte den Mieter, die Maßnahme zu dulden, wogegen dieser aber Berufung einlegte.
Ohne Erfolg: Der Austausch der Fenster führe nach heutigem Stand der Technik zu den erhofften Verbesserungen. Eine genaue Bestimmung des Wärmedämmwertes der Isolierglasfenster ist hierbei nach Ansicht der Richter nicht nötig. Der Mieter müsse die Arbeiten dulden. (dpa)