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Zur verkehrspolitischen Folklore zählt das turnusgemäße Verkünden von Anti-Stau-Programmen. Dieser Zeitung liegt exklusiv der Entwurf zur Einführung des Bundesverkehrsverflüssigungsgesetztes (BuVlüG) noch vor der Osternpause vor. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Staus werden per Neufassung der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten. Wer länger als eine Stunde ohne ersichtlichen Grund im Stau steht, muss mit 40 Euro Strafe rechnen und einem Punkt in Flensburg. Wiederholungstätern droht ein dreimonatiges Stauverbot, in schweren Fällen auch eine Medizinisch-psychologische Untersuchung durch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Bei Staulängen ab einem Kilometer wird grundsätzlich von der Bildung einer kriminellen Vereinigung ausgegangen und vom Stauende aus abgeschleppt. Das Technische Hilfswerk hat den Einsatz Beruhigungstee-getränkter Decken angekündigt.