Berlin. Die Ampel-Koalition hat sich auf eine Aufteilung des CO2-Preises beim Wohnen geeinigt. Für Mieter hat die Regelung aber einen Haken.

Die Ampel-Koalition hat sich auf die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern verständigt – allerdings kommt die Entlastung für Mieter später als ursprünglich geplant. Nach Informationen unserer Redaktion haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Gesetzesentwurf, der am Mittwoch im Bundeskabinett abgestimmt werden soll, darauf geeinigt, bei Wohngebäuden ab dem 1. Januar 2023 ein Stufenmodell einzuführen.

Bisher müssen die Mieter den CO2-Preis noch vollständig selbst tragen. Ursprünglich hatte die Ampel-Koalition geplant, eine Entlastung für die Mieter bereits zum 1. Juni einzuführen. Doch die FDP hielt diesen Zeitraum für zu knapp bemessen – und setzte sich durch. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sollen sich dabei auf den späteren Termin geeinigt haben.

Wohnen: CO2-Preis wird in zehn Stufen aufgeteilt

Während in besonders gut gedämmten Gebäuden mit dem Energieeffizienzhausstandard 55 Mieter demnach weiterhin 100 Prozent des CO2-Preises zahlen müssen, liegt der Anteil der von Mietern zu zahlenden CO2-Abgaben in besonders schlecht gedämmten Häusern mit einem CO2-Ausstoß von mindestens 52 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr bei nur 10 Prozent.

Insgesamt sieht das Stufenmodell zehn verschiedene Abstufungen um jeweils zehn Prozentpunkte vor. Die zu tragenden CO2-Kosten von Mietern und Vermietern sollen im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung festgelegt werden.

Neues Gesetz umfasst 13,66 Millionen Wohnungen

Erfasst werden von diesem Modell laut des Gesetzesentwurfs 13,66 Millionen Wohnungen. Nicht gelten soll die Regel für Wohnungen, in denen Brennstoffe verwendet werden, die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bereits mit einem CO2-Preis belegt sind.

Das ist etwa für Wohnungen der Fall, die bereits mittels Fernwärme mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Ausnahmen sind zudem für denkmalgeschützte Gebäude vorgesehen. In diesen Gebäuden soll der Anteil, den der Vermieter zu tragen hätte, um die Hälfte gekürzt werden.

Beim in der Koalition strittigen Thema zur CO2-Bepreisung von Nicht-Wohngebäuden haben sich die Koalitionäre darauf geeinigt, den CO2-Preis hälftig zwischen Vermieter und Mieter zu teilen. Spätestens ab 2026 soll auch für Nichtwohngebäude ein Stufenmodell erarbeitet werden.

Dieser Artikel ist zuerst auf waz.de erschienen.