Düsseldorf. Das Landesverfassungsgericht in NRW soll sich mit dem umstrittenen neuen Versammlungsgesetz befassen. Eine Beschwerde wurde eingereicht.
Das umstrittene neue Versammlungsgesetz von Nordrhein-Westfalen soll vom Verfassungsgerichtshof des Landes überprüft werden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) teilte am Mittwoch in Berlin mit, dass sie zusammen mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ in Münster eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht habe. Es gilt seit Januar vergangenen Jahres und wurde mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet.
Zuvor hatte es Proteste und scharfe Kritik unter anderem von Gewerkschaften gegeben, weswegen das Gesetz vor der Abstimmung noch einmal überarbeitet wurde. Die Verfassungsbeschwerde wendet sich vor allem gegen neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das Verbot von Versammlungen auf Autobahnen, wie die GFF mitteilte. „In der Kombination schrecken diese verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben.“
Kritik: Demonstranten wüssten oft nicht, wann sie sich strafbar machten
Viele Regelungen seien sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, so dass Demonstrantinnen und Demonstranten nicht wüssten, wann sie sich strafbar machten. Besonders betroffen sei die Klimabewegung. Mit der Verfassungsbeschwerde ist auch ein Eilantrag verbunden.
Die GFF erhofft sich, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ wird unter anderem von Gewerkschaften, Fridays for Future und der Linken unterstützt. (AFP)