Berlin/Essen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant wieder ein Recht auf Homeoffice. Unternehmer in NRW kritisieren es scharf. Die Hintergründe.

Die vom Bundesarbeitsministerium zum 1. Oktober geplante Rückkehr zu einem Recht auf Homeoffice für Arbeitnehmer stößt bei den Arbeitgebern in NRW auf Ablehnung. Die NRW-Landesvereinigung der Unternehmensverbände betonte auf Anfrage der WAZ, dass das Recht auf Homeoffice weder sinnvoll noch notwendig sei.

„Eine starre Angebotspflicht würde die Betriebe nur mit unnötiger Bürokratie und zusätzlichem Verwaltungsaufwand belasten“, sagte Hauptgeschäftsführer Johannes Pöttering. In den Betrieben hätten sich in den Pandemiejahren längst passgenaue Lösungen eingespielt. Das Instrument des Homeoffice würde bereits flexibel und verantwortungsbewusst eingesetzt, so Pöttering. Eine erste Angebots-Pflicht war im März ausgelaufen.

NRW-Verkehrsminister: Homeoffice soll unabhängig vom Entwurf gestärkt werden

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Deutlich weniger kritisch bewertet Anja Weber, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes in NRW, die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Bislang gehörten die Arbeitsplätze in der Pandemie zu den sichersten Orten, wenn entsprechende Vorgaben eingehalten wurden und Kontrollen stattfanden – das muss im Vordergrund stehen und Arbeitgeber müssen hier in die Pflicht genommen werden“, sagte Weber der WAZ. Dann könne Homeoffice ergänzend helfen.

Auch NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) begrüßt eine Rückkehr zu vermehrten Homeoffice-Regelungen bei entsprechender Pandemielage. „Wir sollten auch jenseits des Pandemiegeschehens Homeoffice erleichtern, denn auf diese Weise wird Verkehr reduziert und die Lebensqualität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessert.“

So sieht der Entwurf des Arbeitsministeriums zum Homeoffice konkret aus

Das Arbeitsministerium begründet die Angebotspflicht mit den erwartbar steigenden Corona-Infektionszahlen im Herbst und dem besseren Schutz der Beschäftigten bei Heimarbeit. Wie aus dem Referentenentwurf für eine Corona-Arbeitsschutzverordnung weiter hervorgeht, soll Arbeiten im Homeoffice angeboten werden, wenn es betrieblich möglich ist.

Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass „geeignete Tätigkeiten“ im Homeoffice ausgeführt werden sollen, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Außerdem sollen Arbeitgeber Hygienekonzepte mit bewährten Schutzmaßnahmen erstellen. So müssen sie Beschäftigten zweimal pro Woche einen Coronatest anbieten, wenn sie im Betrieb arbeiten.

Arbeitgeberpräsident Reiner Dulger kritisierte, dass unabhängig von der konkreten Infektionslage die gleichen Infektionsschutzmaßnahmen in den Betrieben gelten sollten wie zu Hochzeiten der Pandemie. „Das ist unangemessen und nicht nachvollziehbar“, so Dulger. Es sei an der Zeit, „die Panikecke zu verlassen und zu einer Normalität mit Corona zu kommen“.