Düsseldorf. Für „Klima-Kleber“ können Straßenblockaden künftig teuer werden. Bis zu 50.000 Euro kann das Land NRW nun als Gebühr von ihnen verlangen.

Sogenannte „Klima-Kleber“ können jetzt auch in NRW nach Polizeieinsätzen zur Kasse gebeten werden. Das Land hat die Gebührenordnung der Polizei entsprechend verändert. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Gebühr immer dann erhoben werden kann, wenn die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden muss. Höchstgebühr: 50.000 Euro.

Laut Gebührenordnung ist bei besagtem Zeitaufwand „auch die Anfahrt sowie die Vor- und Nachbereitung des Einsatzes einzubeziehen.“ Sind an einer Aktion zu viele Menschen beteiligt, so dass man sie nicht ohne größeren Aufwand identifizieren kann, muss die Polizei keine Gebühren erheben.

Gebührenordnung der Polizei gilt nicht nur für Klima-Kleber

Die Regelung gilt nicht nur für „Klima-Kleber“, sondern für alle Einsätze, bei denen eine Person laut Polizeigesetz „eine Gefahr“ verursacht (zum Beispiel für den Verkehr) und entsprechend durch Zwang weggebracht werden muss. Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte im März im Landtag gesagt, dass er für das Erfassen von Blockaden durch die Gebührenordnung „durchaus Sympathie“ habe. Dass man nur Klima-Aktivisten Gebühren aufbrumme, sei aber ausgeschlossen, so Reul bereits damals. (dpa)