An Rhein und Ruhr. An Rhein und Ruhr wird die seit Januar geltende Mehrweg-Pflicht nicht kontrolliert. Es mangelt an Personal. Kritik gibt es von Greenpeace.

Die seit Anfang des Jahres bundesweit geltende Pflicht für Restaurants, Imbisse und Lieferdienste, Mehrwegbehälter zum Mitnehmen anzubieten, wird an Rhein und Ruhr nur in Ausnahmefällen kontrolliert. „Es ist ein geltendes Gesetz und keine ‘Schön-zu-haben’-Vorschrift“, kritisiert die Greenpeace-Expertin Viola Wohlgemuth.

Vor wenigen Wochen hatte die Umweltschutzorganisation mit einer bundesweiten Recherche belegt, dass etwa die Hälfte (52 Prozent) von 687 stichprobenartig getesteten Gastrobetrieben keine Mehrweg-Alternativen anboten. Sanktionen hätten sie kaum zu erwarten, da es an Überwachung mangle. „Was wir hier erleben, das ist leider ein Totalversagen der Politik. So lange kein öffentlicher Druck besteht, wird sich an der Kontrolllage leider nichts ändern.

Mangel an Mitarbeitern in den Verwaltungen

Aus den Kreisen Kleve und Wesel heißt es auf NRZ-Anfrage, dass Kontrollen in den Betrieben nur anlassbezogen stattfinden würden – es fehle schlichtweg an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten in den zuständigen Abteilungen. „Kreisen und kreisfreien Städten sind im Bereich ‘Umwelt’ in einer kurzen Zeitspanne verschiedene Überwachungsaufgaben mit erheblichem Vollzugsumfang gesetzlich übertragen worden“, führt Benedikt Giesbers, Sprecher des Kreises Kleve, zur Erklärung an. Derzeit würden beim Kreis Kleve drei Neueinstellungen laufen, die in Zukunft „eine Überwachung im notwendigen Umfang sicherstellen sollen“.

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Auch in Oberhausen kann von einem flächendeckenden „Kontrolldruck“ nicht die Rede sein. „Ja, es fehlt Personal für diese neue, zusätzliche Aufgabe, zum einen für die Vor-Ort-Kontrolle, aber auch für die sich anschließenden verwaltungsrechtlichen Handlungen“, berichtet Sprecher Frank Helling. Es gebe immerhin aus der Bevölkerung keine Beschwerden, dass sie von Imbissen auf Nachfrage keine Mehrwegbehälter erhalten hätten. Ähnliches gelte auch für den Kreis Kleve, so Benedikt Giesbers.

„Gesetze werden allzu oft vom Bund an die Kommunen weitergegeben, ohne die Umsetzbarkeit im Blick zu haben“, erklärt Stefanie Frank. Die Sprecherin der Fachgewerkschaft komba, die Beamte und Beschäftigte der Kommunen vertritt, bezieht sich nicht nur auf die Mehrwegpflicht, sondern auch Themen wie die Wohngeldreform. „Die Beschäftigten arbeiten bereits jetzt am Limit und machen Überstunden“, so Frank.

„Die Gastronomie hat ein großes Interesse daran, Müll zu reduzieren und ist auch bereit, sich einzubringen“, betont Thomas Hellwig vom Branchenverband Dehoga. „Es gibt fast keine Nachfrage nach Mehrwegbehältnissen von den Kundinnen und Kunden. Das ist das, was uns widergespiegelt wird.“, Die Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie bedeute für die Betriebe einen zusätzlichen Aufwand, was die Einführung und das Handling, beispielsweise in Bezug auf Hygienefragen, anbetrifft. „Es gibt in diesem Bereich noch viele offene Fragen und Grauzonen. Wir erhoffen uns aus Berlin, es ist ja eine Bundesregelung, einen konkreten Leitfaden, der eigentlich schon im ersten Quartal vorliegen sollten“, so Hellwig.

Einheitliches System könnte helfen

Helfen könne in jedem Fall ein einheitliches Mehrwegsystem. Dies müsse „für alle Seiten, Betriebe wie Verbraucherinnen und Verbraucher, so einfach wie möglich umsetzbar sein. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen doch beispielsweise den Kaffeebecher so schnell als möglich wieder loswerden, wenn er leer getrunken ist.“

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Hier erntet die Dehoga volle Zustimmung von Greenpeace. „Gesetzliche Vorgaben für einheitliche Mehrwegbehälter, die deutschlandweit bei jedem gastronomischen Betrieb oder separaten Automaten zurückgegeben werden können, sind eine unserer Forderungen“, so Viola Wohlgemuth. Die Expertin für Konsum und Plastik bei der Umweltschutzorganisation erhofft sich zudem durch einen erhöhten öffentlichen Druck, dass mehr Bewegung in die Kontrollpraxis kommt und weitere Nachschärfungen im Gesetzestext folgen werden. „Wir müssen weg von Einmalverpackungen und dem Plastik.

Positives vermeldet die Landeshauptstadt

Positive Rückmeldungen zur Mehrweg-Pflicht erhielt die NRZ aus der Landeshauptstadt Düsseldorf. Dort habe die Stadtverwaltung schon im vergangenen Jahr etwa einen kostenfreien Workshop zu dieser Thematik für die Gastronomie organisiert. Anfang des Jahres sei zudem ein Bericht zur Umsetzung erstellt worden. „Es wurden hierbei kleine und große Betriebe gleichermaßen beraten und erfasst. Es konnte festgestellt werden, dass die Pflicht bekannt ist und dass der Großteil der Betriebe, die verpflichtet sind eigenes Mehrweggeschirr anzubieten, dieses auch im Angebot hat“, so Sprecher Manuel Bieker.

Seit dem 1. Januar 2023 sind Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Das ist im Verpackungsgesetz geregelt. Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können.