An Rhein und Ruhr. Plage für die Einen, Beitrag zur Verkehrswende für die Anderen. E-Scooter sorgen für Diskussionen. In Paris werden sie verboten. Und in NRW?
Der Städtetag sieht keine Notwendigkeit für ein Verbot von ausleihbaren E-Rollern nach Pariser Vorbild. In der französischen Hauptstadt hatten sich am Sonntag bei einer stadtweiten Abstimmung rund neunzig Prozent der Wähler für ein solches Verbot ausgesprochen, das jetzt ab dem 1. September gelten wird. Jedoch nahmen nur etwa acht Prozent der Einwohner an der Abstimmung teil.
Ausleihbare E-Roller sind für die einen ein sinnvoller Beitrag zu einer klimafreundlicheren Verkehrswende, für die anderen sind sie eine Plage, weil sie häufig nach Benutzung wild abgestellt oder auf Gehwegen benutzt werden. Die Fußgängerlobby Fuss e.V. begrüßt deswegen den Ausgang der Pariser Abstimmung. „Kaum jemand braucht Leih-E-Scooter, aber sie behindern und gefährden Millionen Menschen zu Fuß“, so der Vorstandsvorsitzende Roland Stimpel. Deutsche Städte sollten sich an Paris ein Beispiel nehmen.
Der Städtetag als Vertretung der deutschen Großstädte hält nichts von einem Verbot, wirbt aber für „klare Spielregeln und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen“, so die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Verena Göppert auf Anfrage der Redaktion.
Geschwindigkeit in Fußgängerzonen drosseln
Sie fordert den Bund auf, das sogenannte „Geofencing“ zuzulassen. Damit könnte die Geschwindigkeit von E-Rollern beispielsweise in Fußgängerzonen automatisch gedrosselt werden. Zugleich könnte damit verhindern werden, dass Nutzer die Roller dort abstellen, wo es verboten ist. Anbieter bräuchten außerdem klare zeitliche Vorgaben, bis wann sie falsch abgestellte, für Fußgänger und Radfahrer gefährliche Roller beseitigen müssen, so Göppert weiter.
In den Großstädten an Rhein und Ruhr ist man uneins. Aus Essen berichtet ein Sprecher der Stadt, dass die Zahl der Beschwerden oder Vorfälle in Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern zurückgegangen sei, nachdem es in der Anfangsphase vermehrt zu Irritationen und Beschwerden aus der Bürgerschaft gekommen sei. In Essen gebe es mit aktuell rund 2000 leihbaren E-Scootern von Anbietern wie „Tier“, „Voi“ und „Bolt“ eine verhältnismäßig geringe Anzahl.
Der Sprecher hob auf Anfrage der Redaktion die „hohe Kooperationsbereitschaft aller Anbieter positiv“ hervor. Probleme und Beeinträchtigungen würden durchweg zeitnah behoben und Vorgaben der Stadtverwaltung umgehend berücksichtigt, heißt es. Zwischen den Anbietern und der Essener Stadtverwaltung gebe es aktuell eine Kooperationsvereinbarung, die unter anderem regelt, dass die Scooter ordnungsgemäß und mit genügend Platz für Fußgänger und Radfahrer abgestellt werden müssen. Ob ein ähnliches Verbot wie in Paris für Essen infrage kommt, kann die Stadt derzeit nicht beantworten. Generell betrachte die Essener Stadtverwaltung E-Scooter als einen Baustein zur angestrebten Verkehrswende.
E-Scooter-Verbot: Was Duisburg, Dortmund und Co. dazu sagen
Auch in Herne ist ein Verbot von E-Scootern aktuell nicht geplant, wie eine Stadtsprecherin auf Anfrage der Redaktion mitteilt. Es gebe wenige Beschwerden und nur vereinzelte Hinweise über falsch abgestellte Roller, wie auf Radwegen, Straßen oder Behindertenparkplätzen.
In Dortmund gibt es seit März 2022 ein neues Konzept zum Umgang mit den leihbaren Scootern. „Dieses Konzept sieht zum einen Sondernutzungsgebühren von 50 Euro pro Roller im Jahr vor, zum anderen spezielle Ausleih- und Abstell-Zonen. Die Zonen gibt es derzeit am Phoenix See“, sagt ein Sprecher der Stadt. In der Innenstadt seien diese Zonen noch in Planung. Die Pflicht zur Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Anbieter greife seit Mai 2022. Für das laufende Jahr sind rund 3600 E-Scooter angemeldet. Die Erfahrungen mit dem Konzept seien abzuwarten, heißt es. Falsch abgestellte Roller, die Geh- und Radwege versperrten, waren Grund für die Einführung des Konzeptes.
Mit den Anbietern „Lime“, „Tier“ und „Bolt“ gibt es in Duisburg rund 2000 E-Scooter zur Ausleihe. Das Ordnungsamt bekomme nur sporadische Meldungen über im Weg stehende Scooter. Dennoch nehme die Stadt Beschwerden ernst und wolle mögliche Behinderungen eingrenzen, wie es auf Anfrage heißt. Die Stadt Duisburg steht dazu mit den Anbietern im engen Austausch. „Es ist vereinbart, dass Missstände zügig von den verantwortlichen Betreibern beseitigt werden“, sagt der Stadtsprecher. In Duisburg sei ein Verbot der E-Scooter wie in Paris aktuell nicht geplant.
Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) freut sich hingegen über das Pariser Votum: „Das E-Scooter-Verbot dort könnte Vorbild für zahlreiche Metropolen werden.“ Er würde die Roller verbieten, wenn er könnte, teilte er auf Anfrage mit. Dazu müsse allerdings der Bund eine Grundlage schaffen. Bislang treibe man lediglich eine „sehr aufwendige Schadensbegrenzung“, so der Düsseldorfer OB. „Dabei ist der Nutzen der Roller überschaubar, ihr Einfluss auf den öffentlichen Raum jedoch erheblich.“