Düsseldorf. Anders als in anderen Ländern sollen Polizeieinsätze den Blockierern nicht in Rechnung gestellt werden – die Kritik wird lauter.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) will Klimakleber weiterhin nicht für Polizeieinsätze und Folgekosten von Störaktionen zur Kasse bitten. „Die nordrhein-westfälische Polizei stellt Kosten, die im Rahmen der Erfüllung ihres gesetzmäßigen Auftrags entstehen, nicht in Rechnung, es sei denn es besteht ein entsprechender Gebührentatbestand“, bekräftigte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch auf Anfrage unserer Redaktion.
Rechnungen werden von der NRW-Polizei zum Beispiel für bestimmte Vollstreckungshilfen, bei missbräuchlicher Alarmierung oder für die Begleitung von Schwerlasttransporten ausgestellt, nicht jedoch bei Einsätzen gegen Straßenblockierer. Andere Bundesländer wie Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt sind hingegen dazu übergegangen, Klimaaktivisten für Einsätze bezahlen zu lassen. Zuletzt hatte im Februar die Blockade einer Kölner Brücke für großen Ärger gesorgt, weil zeitgleich der Öffentliche Nahverkehr streikte. Die Polizei musste mit Spezialkräften für Ordnung sorgen.
Bürger sind laut FDP gleich zweimal "die Dummen"
„Störer müssen für provozierte Polizeieinsätze und die Folgen ihrer Straftaten auch finanziell einstehen“, erklärte FDP-Fraktionsvize Marc Lürbke. Die Liberalen fordern die schwarz-grüne Landesregierung in einem Parlamentsantrag auf, die verursachten Kosten „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unverzüglich und konsequent einzutreiben“. Es könne nicht sein, dass die NRW-Bürger bei Klebeaktionen gleich zwei Mal die Dummen seien: „Zum einen stehen Pendler und Krankenwagen dadurch im Stau, zum anderen soll der Steuerzahler dann auch noch für diese bewusst provozierten Polizeieinsätze bezahlen“, kritisierte Lürbke.
In Bayern drohen Rechnungen bis zu 1500 Euro
Grünen-Innenexpertin Julia Höller wies den Vorstoß zurück: „Die FDP ignoriert, dass die Gefahrenabwehr eine der hoheitlichen Hauptaufgaben der Polizei ist und die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass sie diese unabhängig von Kosten wahrnimmt.“ Wenn dazu übergegangen werde, polizeiliches Handeln Einzelpersonen in Rechnung zu stellen, stehe zu befürchten, „dass dieselbe Forderung auch für Einsätze zum Beispiel bei Demonstrationen oder Brauchtumsfesten gestellt wird“, so Höller. Die Grünen-Politikerin verwies darauf, dass die Aktionen ja keineswegs folgenlos blieben: „Personen, die Gefahren verursachen, müssen zu Recht bereits jetzt mit Bußgeldern und Strafverfolgung rechnen, wenn sie Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen haben.“
Bei Polizeigewerkschaftern in NRW gibt es indes Sympathie für die Einsatz-Kostenbeteiligung für Klimakleber. Rechtlich machbar wäre das. Die bayerische Polizei etwa stellt unter Verweis auf die Polizeikostenverordnung des Freistaats für die sogenannte Anwendung unmittelbaren Zwangs den Aktivisten Rechnungen von bis zu 1500 Euro aus.