Düsseldorf. Die Ausweitung des Wohngeldes hat viele Kommunen überfordert. Jetzt kann neu- und nachberechnet werden. Wann es zur Auszahlung kommt.
Einkommensschwächere Haushalte in Nordrhein-Westfalen können früher mit der Neu- und Nachberechnung ihres Wohngeldes rechnen als erwartet. Die eigentlich erst zum 1. April geplante neue Wohngeld-Software stehe allen 396 Wohngeldstellen in NRW bereits ab sofort zur Verfügung, kündigte Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Montag an. Haushalte, deren Wohngeldbewilligung in das Jahr 2023 hineinreiche, erhalten demnach zum 15. März automatisiert eine Neuberechnung rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die sich daraus ergebenden Nachzahlungen würden auch direkt am 15. März ausgezahlt, so Scharrenbach. „In vielen Fällen werden Wohngeldberechtigte das Geld schneller auf ihrem Konto haben als der Bescheid per Post zugestellt werden wird“, sagte die Ministerin.
Kommunen wurden von Ausweitung des Wohngeldes überrollt
Die Bundesregierung hatte Ende des vergangenen Jahres die Wohngeldreform beschlossen und damit den Kreis der Berechtigten gerade in NRW stark ausgeweitet. Die Kommunen wurden von einer Antragsflut überrollt und konnten zunächst nur Kurzbescheide ausstellen. Die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte dürfte am Ende von rund 160.000 auf rund 480.000 angestiegen sein.
Bislang sind nur rund 30.600 Anträge über den Wohngeldrechner gestellt worden. Die meisten Betroffenen reichen ihren Antrag nicht online ein, sondern suchen eine persönliche Beratung in den Wohngeldstellen. „Die Bundesregierung hat die Wohngeldreform mit der Brechstange durchgesetzt und hat den Ländern und den Kommunen keine Zeit gelassen, sie ordentlich vorzubereiten“, kritisierte Scharrenbach das Vorgehen der Ampel-Koalition in Berlin. Mit Hochdruck habe der Landesbetrieb „IT.NRW“ daran gearbeitet, die bundesgesetzlichen Änderungen für die Behörden in das IT-Verfahren umzusetzen.