Düsseldorf. Zahl der Anträge steigt massiv. Die Kommunen warnen vor langen Wartezeiten und dringen auf Nachbesserungen beim Gesetz.
Der Ansturm auf das neue Wohngeld plus bringt, wie erwartet, viele Stadtverwaltungen in NRW an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. „Die Zahl der Anträge in den Wohngeldstellen steigt massiv. Einige Kommunen berichten von einer Verdopplung und der Trend zeigt weiter nach oben“, sagte Eckhard Ruthemeyer (CDU), Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW und Bürgermeister der Stadt Soest, dieser Redaktion.
„Die Beschäftigten tun, was möglich ist, um die Flut zu bewältigen, aber es wird Geduld brauchen“, so Ruthemeyer weiter. Aufgrund der dünnen Personaldecke und des Fachkräftemangels dürften deutlich längere Wartezeiten nicht zu verhindern sein.
In den Wohngeldstellen stapeln sich die Anträge
Ähnlich äußerte sich Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW: „In den Wohngeldstellen stapeln sich die Anträge. Aber das neue IT-Verfahren zur Bearbeitung der Anträge wird das Land erst zum 1. April in vollem Umfang bereitstellen.“ Die Städte könnten bis dahin vorläufige Kurzbescheide ausstellen, um schon im ersten Quartal das neue Wohngeld an die Berechtigten auszuzahlen.
Ab April müssten die Städte aber jeden Kurzbescheid mit dem neuen IT-Verfahren erneut bearbeiten. „Das ist ein großer Kraftakt, weil Personal in den Wohngeldstellen fehlt und offene Stellen nicht über Nacht besetzt werden können. Die Menge an Wohngeld-Anträgen zu bewältigen, wird dauern“, warnte Dedy.
Kommunen dringen auf Nachbesserungen beim Gesetz
Für die Umsetzung sei den Städten vom Bund „keine ausreichende Vorbereitungszeit“ eingeräumt worden. Der Städtetag NRW dringt auf eine Nachbesserung des Wohngeld-plus-Gesetzes: „Wir erwarten vor allem ein digitalisiertes Verfahren, das die Arbeitsabläufe vereinfacht. Bund und Länder müssen mit den Kommunen einen Weg dorthin erarbeiten.“
Städtetag NRW-Geschäftsführer Dedy begrüßt gleichzeitig, dass mit dem neuen Wohngeld mehr Haushalte mit geringem Einkommen gezielt unterstützt würden. Es entlaste die Menschen von den hohen Preisen beim Wohnen, für Gas, Strom und Wärme zumindest teilweise. Allein in NRW steigt die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte von rund 160.000 auf rund 480.000 Haushalte.
Wohngeldrechner NRW: Verdreifachung der täglichen Anträge
Laut NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) lässt sich das riesige Interesse am Wohngeld plus an den Anträgen ablesen, die über den digitalen Wohngeldrechner NRW gestellt werden. Seit dem 15. Dezember 2022 können Bürgerinnen und Bürger unter www.wohngeldrechner.nrw.de prüfen, ob sie einen Wohngeldanspruch nach neuem Recht haben und zugleich online einen Wohngeldantrag stellen. „Seither haben in NRW rund 13.500 Menschen einen Wohngeldantrag mithilfe des digitalen Wohngeldrechners gestellt. Das sind rund 450 Anträge pro Tag“, so Scharrenbach. In den Monaten September bis November 2022 seien hingegen nur 150 Anträge pro Tag gezählt worden.
Neben Nordrhein-Westfalen nutzen noch sieben weitere Bundesländer den Wohngeldrechner NRW: Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Seit dem 15. Dezember 2022 gab es aus den acht Ländern insgesamt rund 214.000 Zugriffe auf den digitalen Wohngeldrechner. "Die Zahlen zeigen: Der digitale Wohngeldrechner ist ein hilfreiches Werkzeug, damit Menschen von zu Hause aus einen Wohngeldanspruch prüfen und zugleich den Antrag stellen können“, erklärte Ministerin Scharrenbach.
Das Wichtigste zum neuen Wohngeld:
Am 10. November 2022 hat der Bundestag die Wohngeldreform beschlossen, am 25. November 2022 hat der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zugestimmt. Damit steigt in Nordrhein-Westfalen die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte von rund 160.000 auf voraussichtlich rund 480.000 Haushalte an.
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Zusammen mit den Mitteln des Bundes sind 2022 rund 435 Millionen Euro Wohngeld zur Verfügung gestellt worden.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung
Wohngeld wird nur auf Antrag "zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum" geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für Haushalte, die keine Transferleistungen wie das Bürgergeld erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.