Düsseldorf. Philologenverband NRW fordert „KI-Gipfel“ für Schulen. Leitfaden des Schulministeriums bleibe beim Datenschutz und bei der Benotung schwammig.
Lehrkräfte fühlen sich im Umgang mit Sprachrobotern wie ChatGPT offenbar weiter allein gelassen. Auch der kürzlich vom NRW-Schulministerium veröffentlichte Leitfaden zum Umgang mit Systemen Künstlicher Intelligenz (KI) lasse noch viele Fragen offen, erklärt der Philologenverband NRW.
„Viele Lehrkräfte verwenden ChatGPT und ähnliche Software bereits, auf verbindliche Regeln, was geht und was sie lieber lassen sollten, warten sie allerdings noch“, sagt Verbandsvorsitzende Sabine Mistler. Viele Lehrkräfte fühlten sich unsicher angesichts einer Software, die Texte auswerfen kann, die sich lesen wie von Menschen verfasst. So seien zum Beispiel Fragen zum Datenschutz ungeklärt.
Die größte Unsicherheit bestehe aber bei der Leistungsmessung und Benotung, so Mistler. Lehrkräfte müssten entscheiden, ob eine Fach- oder Hausarbeit tatsächlich eigenständig oder mit Hilfe von ChatGPT entstanden ist. Der Leitfaden des Ministeriums verweise hier lediglich auf „das hohe Maß an professioneller Erfahrung“, über das Lehrkräfte verfügten. Sie könnten beispielsweise in Gesprächen herausfinden, ob eine Arbeit mit unzulässiger Hilfe entstanden ist.
Lehrerverband fordert „KI-Gipfel“
Aus Sicht des Lehrerverbands reiche dieser allgemeine Hinweis aber nicht aus. Täuschungsversuche seien nur schwer aufzudecken. Unklar sei auch, wie der Zugang zu KI-Systemen für alle gewährleistet werden soll, wenn die Nutzung künftig nur noch gegen eine Gebühr möglich sei. Der Philologenverband fordert daher erneut einen „KI-Gipfel“ mit allen Beteiligten, um offene Fragen verbindlich zu klären.
Für den Bereich der Hochschulen hat unterdessen ein Projektteam (KI:edu.nrw) der Ruhr-Uni Bochum und der Uni Münster ein Gutachten zu rechtlichen Fragen des Einsatzes von KI veröffentlicht. Demnach mache ein Verbot keinen Sinn. Das Gutachten stellt klar, dass Studierende durchaus eine Urheberschaft an KI-unterstützten Texten beanspruchen können. Voraussetzung sei aber, „dass sie in erheblichem Maße geistige Eigenleistung zu den Texten beitragen“. Wie dies überprüft werden kann, lässt das Gutachten allerdings offen. Dies müsse von Fall zu Fall entschieden werden.
Rechtsgutachten für Hochschulen
Auch interessant
Bei Prüfungen müssten Studierende schon jetzt angeben, welche Hilfsmittel sie verwendet haben. Dazu gehören auch Programme wie ChatGPT, so die Autoren. Angesichts der Unsicherheit in den Hochschulen, wie mit den neuen digitalen Tools umzugehen sei, seien Klarstellungen in den Prüfungsordnungen zu empfehlen. Auf Grundlage des Gutachtens müssten sich nun die Hochschulen intern darauf verständigen.
„Mit dem Gutachten ist der rechtliche Rahmen für den Einsatz von KI-Schreibtools sehr viel klarer geworden“, sagt Peter Salden, Projektleiter von KI:edu.nrw und Leiter des Zentrums für Wissenschaftsdidaktik der Ruhr-Uni Bochum. Allerdings reiche eine rechtliche Klärung nicht aus. „Weiterhin müssen wir darüber nachdenken, was unsere Studierenden in Bezug auf diese Tools lernen sollen und wie wir die neuen Möglichkeiten auch in unsere Prüfungsformate integrieren.“