Düsseldorf. Schwarz-Grün kassiert überraschend eine Ansage aus dem Koalitionsvertrag: Bezirksregierungen werden doch nicht Genehmigungsbehörden.

Die schwarz-grüne Landesregierung ist von ihrem Plan abgerückt, den massiven Ausbau von Windkraftanlagen zentral in den Bezirksregierungen voranzutreiben. „Die Zuständigkeit für die Genehmigungen soll weiterhin bei den Unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise oder kreisfreien Städte bleiben“, erklärte Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) am Donnerstag auf Anfrage unserer Redaktion.

In den vergangenen Monaten habe man mit den Kommunalen Spitzenverbänden verschiedene Modelle zur Beschleunigung der Verfahren diskutiert, so Krischer. Mit dem überraschenden Ergebnis, dass aufwendige organisatorische Umstrukturierungen und personelle Versetzungen nun doch vermieden werden sollen.

Im Koalitionsvertrag hatten CDU und Grüne noch festgelegt, dass künftig nicht mehr die Kommunen zuständig sein sollen: „Die Bezirksregierungen werden in Zukunft auch die Genehmigungsbehörden für Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen sein“, hieß es dort unmissverständlich. Mobile Teams und externe Ingenieurbüros sollten die fünf Mittelbehörden noch zusätzlich unterstützen. Die 396 Kommunen wären weitgehend außen vor geblieben.

Von der Beantragung bis zur Genehmigung dauert es bislang zwei Jahre

Investoren hatten immer wieder kritisiert, dass es vom Antrag bis zur Genehmigung eines Windrades in NRW durchschnittlich zwei Jahre dauere. Oftmals hielten auch Anwohnerproteste oder lokale Erwägungen den Ausbauprozess auf. Offenbar setzten sich jetzt aber Bedenken der Städte durch, die weder ihre Planer noch Planungskompetenzen an die Bezirksregierungen verlieren wollten.

Schwarz-Grün hat sich vorgenommen, mindestens 1000 neue Windenergieanlagen im Land bis 2027 zu realisieren. Dafür muss das Ausbautempo drastisch erhöht werden. Landes- und Regionalpläne sollen so geändert werden, dass bis zum Frühjahr 2024 NRW-weit möglichst gerecht sechs „Vorrangzonen“ ausgewiesen werden, auf denen die gewünschten 1000 Windräder konzentriert werden. Obwohl die Akzeptanz der Bürger für Windräder nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges messbar gestiegen ist, erwartet die Landesregierung mitunter lokal schwierige Standortgespräche. Die Verlagerung der Genehmigungskompetenzen auf die Bezirksregierungen sollte gerade dazu beitragen, dass der Windkraftausbau nicht in einzelnen Kommunen „totgeprüft“ wird.

„Wichtiger als die Organisationsform ist das Ergebnis“

Krischer will von den ehrgeizen Plänen dennoch nicht abrücken: „Wichtiger als die Organisationsform ist das Ergebnis.“ Bei den Bezirksregierungen würden Stellen aufgebaut, um die Kommunen bei der Genehmigungsbeschleunigung zu beraten und zu unterstützen. „All dies wird den Genehmigungsprozess beschleunigen“, so Krischer. „Dass heute der Bau eines Windrades teilweise bis zu sechs Jahren dauert, ist nicht zu akzeptieren.“