Düsseldorf. Darf Finanzminister Optendrenk Milliarden aus dem Corona-Rettungsfonds einfach umetikettieren? FDP und SPD haben rechtliche Zweifel.
Die Opposition im Landtag hat NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) rechtswidrige Buchungstricks bei Finanzierung des angekündigten landeseigenen Entlastungspakets in der Energiekrise vorgeworfen. Hintergrund: Die schwarz-grüne Landesregierung will insgesamt 3,5 Milliarden Euro an Hilfen aufbringen und dafür auch Kredite aus dem Corona-Rettungsschirm nutzen. Der Kernhaushalt des Landes soll so formal schuldenfrei bleiben.
Der Corona-Rettungsschirm sei eindeutig zweckgebunden für die Bekämpfung der Pandemiefolgen, kritisierte FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel. Das Rettungsschirmgesetz verbiete es, bislang nicht genutzte Kreditermächtigungen oder Liquidität aus nicht abgerufenen Hilfsprogrammen jetzt einfach für Maßnahmen in der Energie- und Inflationskrise zu nutzen.
Opfert Optendrenk sein "Bild als ehrlicher Kaufmann"?
„In Rekordzeit schreddert der Finanzminister sein über viele Jahre aufgebautes Bild als ehrlicher Kaufmann. Eine Plünderung und Zweckentfremdung des Corona-Rettungsschirms ist gar nicht nötig, dafür aber rechtlich höchst problematisch“, sagte Witzel. Optendrenk solle vielmehr selber das liefern, was er von seinen Amtsvorgängern stets erwartet habe: „kluge Konsolidierungsmaßnahmen ohne faktisch neue Schulden“. Pikant: Witzel und Optendrenk gehörten einst zu den schärfsten Kritikern des SPD-Finanzministers Norbert Walter-Borjans, dem sie gemeinsam Haushaltstricksereien vorwarfen.
Auch SPD-Haushaltsexperte Stefan Zimkeit nannte Optendrenks Umetikettierung von Corona-Geldern „den Gipfel von Verschleierung und Intransparenz“. Die Umnutzung von Krediten, die gesetzlich zwingend zur Bekämpfung der Pandemiefolgen gebunden seien, könne womöglich verfassungswidrig sein, so Zimkeit. Die SPD bemängelte zudem, dass nicht klar sei, welche Maßnahmen die Landesregierung mit dem Geld eigentlich finanzieren wolle. Das Kabinett hatte am Dienstag eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf 2023 beschlossen und das umstrittene Finanzierungsmodell für ein nicht näher definiertes „Drei-Säulen-Programm“ (Krisenhilfe, Krisenresilienz, Krisenvorsorge) beschlossen.