Düsseldorf. Im jahrelangen Streit um den Berechtigtenkreis für 5000 Euro Landesentschädigung scheint sich Gesundheitsminister Laumann zu bewegen.

Im seit Jahren schwelenden Streit um eine Entschädigung der Opfer des Bottroper Apotheker-Skandals bahnt sich offenbar eine Lösung an. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Landtag, Josef Neumann (SPD), informierte nach Informationen unserer Redaktion in einem Schreiben jetzt die Obleute der Fraktionen darüber, dass Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Staatssekretär Matthias Heidmeier (beide CDU) am kommenden Mittwoch zu einer parteiübergreifenden Gesprächsrunde einladen werden. Thema sei eine „mögliche Ausweitung der Zielgruppe für Entschädigungszahlungen des Bottroper Apotheker-Skandals“, heißt es darin.

SPD-Fraktionsvize Lisa Kapteinat begrüßte die Initiative: „Offenbar kommt jetzt endlich Bewegung in die Sache. Wir erwarten, dass alle geschädigten Personen, die die falsch dosierten Medikamente erhalten haben, vom Entschädigungsfonds des Landes berücksichtigt werden.“

Laumanns Bedenkzeit ist vorbei

Laumanns Bedenkzeit sei jedenfalls vorbei. „Jetzt gilt es, eine schnelle und unbürokratische Lösung zu finden.“ Die Geschädigten und ihre Angehörigen hätten lange genug gelitten und einen unwürdigen Kampf führen müssen, so Kapteinat.

Laumann hatte sich persönlich Ende 2021 beim Landtag dafür eingesetzt, dass zumindest 10 Millionen Euro für einen Hilfsfonds bereitgestellt werden. Daraus sollte Opfern eines der größten Medizinskandale der Bundesrepublik eine freiwillige „Billigkeitsleistung“ von 5000 Euro gezahlt werden. Mindestens zwischen 2012 und 2016 waren in der „Alten Apotheke“ in Bottrop Krebsmedikamente gepanscht worden. Das Landgericht Essen hat den skrupellosen Apotheker Peter S., der sich über Jahre an unterdosierten Krebstherapien bereichert hat, bereits 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Das Problem: Es ließ sich aus Sicht des Landes nicht so leicht eingrenzen, wer nachweislich Opfer des Bottroper Apothekers wurde. Die Krebsmedikamente wurden offenbar über Jahre - und womöglich nicht nur im strafrechtlich untersuchten Zeitraum zwischen 2012 und 2016 - nach Belieben gestreckt. Individuelle Schäden waren nur schwer auf eine wahrscheinliche Unterdosierung zurückzuführen.

Nachweis unterdosierter Krebstherapien ist schwer zu führen

Das NRW-Gesundheitsministerium wollte deshalb zunächst nur jene rund 2000 Patienten als anspruchsberechtigt bei der „Billigkeitsleistung“ ansehen, deren Fälle vom Landgericht zur Verurteilung von Peter S. herangezogen worden waren. Das hat bei den weiteren rund 1700 Krebspatienten, die zwischen 2012 und 2016 ebenfalls in der Bottroper Apotheker Präparate bekamen, Wut und Enttäuschung ausgelöst.

Das Gesundheitsministerium hatte zuletzt am 21. September bei einem persönlichen Treffen Laumanns mit Vertretern der leer ausgegangenen Opfergruppe zunächst nur eine Ausschüttung nicht abgerufener Mittel aus dem 10-Millionen-Fonds an in den Raum gestellt, später aber eine vollständige Ausweitung des Berechtigtenkreises erwogen. Laumann kündigte damals ein neues Konzept innerhalb von vier Wochen an.