Düsseldorf. NRW-Schulen können „im Ausnahmefall“ selbst zum Distanzunterricht übergehen. Erleichterungen für Abiturienten und ZP10-Prüflinge.

Die NRW-Landesregierung reagiert auf die stark steigenden Infektionszahlen unter Schülern und Lehrenden und weist ausdrücklich auf die Möglichkeit der Schulen hin, im Falle von Personalmangel „punktuell und vorübergehend und in besonderen Ausnahmefällen“ einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen in den Distanzunterricht zu schicken.

Hier finden Sie die aktuelle Schulmail dazu.

„Die Entscheidung darüber fällt nach eigenem Ermessen vor Ort in den Schulen unter Beteiligung der Schulkonferenz und mit Rückendeckung der Schulaufsicht“, erklärte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch. Außerdem sei es möglich, dass die örtlichen Gesundheitsämter Schulen schließen, wenn die Infektionslage dort aus dem Ruder laufen sollte.

Oberstes Ziel bleibt: Präsenzunterricht in der Fläche

Gebauer legt Wert darauf, dass dieser Hinweis kein Abrücken vom Präsenzunterricht sei. „Unser oberstes Ziel bleibt es, den Präsenzunterricht in NRW flächendeckend aufrecht zu erhalten“, sagte sie. Die Folgen eines erneuten flächendeckenden Distanzunterrichts wären katastrophal für die Kinder und Jugendlichen. In der Schuleingangsphase und in den Prüfungsklassen müsse der Präsenzunterricht auf jeden Fall sichergestellt werden.

Die Landesregierung nannte neben der Möglichkeit des Distanzunterrichts weitere Maßnahmen zur Absicherung des Unterrichts in der Pandemie: So können die Schulen die Anzahl der Klassenarbeiten vorübergehend verringern und zum Beispiel in den Jahrgangsstufen 9 und 10 in Deutsch, Mathe und Englisch im laufenden Schuljahr nur insgesamt vier statt fünf Arbeiten schreiben lassen. In einzelnen Fächern können die Schulen die Wochenstundenzahl vorübergehend unterschreiten, allerdings nicht in den zentralen Prüfungsfächern.

Besondere Vorbereitungszeit für Abiturienten

Erneut werden in diesem Halbjahr in Nordrhein-Westfalen die Prüfungsbedingungen im Abitur und in den zehnten Klassen „maßvoll“ an die Pandemielage angepasst. Ziel seien, wie in den vergangenen Pandemie-Schuljahren, „vollwertige Abschlüsse“ für alle Prüflinge, so Gebauer.

Im Zentralabitur wird es wieder eine besondere Prüfungsvorbereitungszeit geben. In diesem Jahr wird vom 1. bis zum 7. April nur noch Unterricht zu Vorbereitung auf die Prüfungen in den Abiturfächern erteilt. Es gibt auch wieder eine erweiterte Aufgabenauswahl im Abitur, damit die Lehrenden mehr Spielraum dafür haben, Aufgaben auszuwählen, die zum erteilten Unterricht passen.

Erweiterter Aufgabenpool auch für die ZP 10

Zur Entlastung der Schüler, die an den zentralen Prüfungen der 10. Klassen (ZP 10) teilnehmen, werden in einigen Fächern Inhalte von der Prüfung ausgenommen und auf die Unterrichtszeit nach der Prüfung verschoben. In einigen Prüfungsfächern wird es auch in der ZP10 zusätzliche Auswahlmöglichkeiten bei den Prüfungsaufgaben geben.