Essen. Mitte März gilt die Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheits- und Pflegewesen. Bei Trägern ist der Unmut groß, weil vieles ungeklärt ist.

In der Pflegebranche wachsen Unmut und Frust, weil rund sieben Wochen vor dem Scharfstellen der Impfpflicht im Gesundheitswesen viele arbeitsrechtliche Fragen noch offen sind. Man sei fassungslos und die Situation sehr deprimierend, heißt es von Mitgliedern der Arbeitgeberinitiative „Ruhrgebietskonferenz Pflege“.

„Die Zeit drängt und wir erleben, dass zentrale Fragen etwa zum Betretungsverbot nicht geklärt sind“, sagte Koordinator Roland Weigel bei einem „Impfpflichtgipfel“, zu dem die Initiative am Donnerstag über 80 Mitglieder und Vertreter der Städte und des Landes eingeladen hatte.

Konferenz-Sprecher Thomas Eisenreich warnte vor zahlreichen arbeitsrechtlichen Klagen von Ungeimpften, die die Träger beschäftigten könnten. Es könne nicht im Sinne des Erfinders sein, wenn die Betriebe vor Gericht uneindeutige Regelungen ausbaden müssten.

„Für den Bund ist der Drops gelutscht“

Ab Mitte März müssen Menschen, die etwa in Kliniken, Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten oder in Arztpraxen arbeiten, laut Bundesgesetz nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Wer das nicht kann und kein ärztliches Zeugnis über die Gründe darüber vorlegen kann, demgegenüber muss ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Zu den offenen Fragen gehört, wie dieses Zeugnis aussehen muss, welche Ansprüche auf staatliche Leistungen Betroffene haben oder wie bei Versorgungsengpässen in den Heimen vorgegangen werden muss.

Viele arbeitsrechtliche Fragen seien ungeklärt, gab auch Frank Stollmann, Leitender Ministerialrat im NRW-Gesundheitsministerium, zu. Viel Hilfe bei der Klärung erwartet er vom Bund nicht: „Mein Eindruck ist, im Bundesgesundheitsministerium ist der Drops gelutscht.“ Man sehe die Länder in der Verantwortung. Ziel für NRW sei eine Lösung, „die dem parlamentarischen Willen Rechnung trägt und die dem Infektionsschutz gerecht wird, ohne das Land lahm zu legen“.

Bislang hieß es, dass die Gesundheitsämter das Betretungsverbot aussprechen. Essens Sozialdezernent Peter Renzel trat am Donnerstag auf die Bremse: Die Gesundheitsämter seien in der Pandemiebekämpfung massiv belastet. „Da sind solche Verwaltungsverfahren nicht machbar.“ Allein in Essen geht Renzel von 2500 Fällen aus.

Konferenz-Sprecher Eisenreich forderte ein einheitliches Vorgehen bei der Durchsetzung der Impfpflicht in NRW. Mit Blick auf Träger, die städteübergreifend arbeiten, dürfe es keinen Flickenteppich geben.