Düsseldorf. Vier Jahre wurde über die im Bundesvergleich hohe Grunderwerbsteuer gestritten, jetzt ist eine Erleichterung für Immobilienkäufer da.
Nach mehr als vierjähriger Debatte haben sich die Landtagsfraktionen von CDU und FDP auf ein Modell zur gezielten Absenkung der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf verständigt. Vom 1. Januar 2022 an sollen insbesondere junge Familien mit Kindern beim erstmaligen Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses von einem Teil der Steuer befreit werden. Er gehe von einer Absenkung des Satzes von „über 1,5 Prozent“ aus, erklärte FDP-Fraktionschef Christof Rasche.
Die schwarz-gelbe Koalition will dafür bis März ein Bauförderprogramm in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro auflegen, das rückwirkend zum Jahresbeginn 2022 greifen wird. Damit soll der im Bundesvergleich hohe Grunderwerbsteuer-Satz in NRW von 6,5 Prozent des Immobilien-Kaufpreises deutlich gesenkt werden. Eine Staffelung der Förderung nach Familien, Paaren und Einzelpersonen ist geplant.
Das Bauförderprogramm ist nur für ein Jahr angelegt
Das Bauförderprogramm ist nur für ein Jahr angelegt und soll aus Einsparungen im Landeshaushalt 2022 finanziert werden. Ab 2023 ist dann eine gesetzliche Verankerung von gestaffelten Freibeträgen in der Grunderwerbsteuer geplant. Eine entsprechende Öffnungsklausel hat die neue Ampel-Bundesregierung den Ländern zugesagt. CDU-Fraktionschef Bodo Löttgen nannte das Förderprogramm deshalb einen „Zwischenschritt“. Details würden nun gemeinsam mit der NRW-Bank ausgearbeitet.
Schwarz-Gelb nimmt letzte Ausfahrt vor dem Wahlbetrug
CDU und FDP in NRW entgehen mit diesem zweistufigen Verfahren dem Vorwurf des Wahlbetrugs. Sie hatten vor der Landtagswahl 2017 die von der vorherigen rot-grünen Koalition auf den bundesweiten Spitzensatz von 6,5 Prozent geschraubte Grunderwerbsteuer heftig kritisiert, nach dem Regierungswechsel jedoch keinerlei Änderungen vorgenommen. Die Steuer gilt als wichtige Einnahmequelle für den Landeshaushalt. Begründet hatte Schwarz-Gelb die Untätigkeit mit dem Hinweis, dass das Bundesrecht nur eine pauschale Absenkung der Grunderwerbsteuer für alle Immobilienkäufer zulasse, nicht aber die gezielte Förderung von jungen Familien.