Essen. Im Kampf gegen die Pandemie hat der Bund eine Teil-Impfpflicht beschlossen. Die Altenpflege mahnt, bei der Umsetzung nicht mehr Druck zu machen
Bei der vom Bundestag und Bundesrat am Freitag beschlossenen Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen, Kliniken oder Arztpraxen will NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) aufs Tempo drücken. Die Teil-Impfpflicht müsse „so schnell wie möglich“ umgesetzt werden, hatte Wüst am Vortag nach dem Bund-Länder-Gipfel gesagt.
Mit den nun beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsweisen bis Mitte März 2022 Nachweise über ihren vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen – oder eine Arzt-Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Neues Personal braucht das ab dann von vornherein.
Kliniken halten auch kürzere Impf-Frist für machbar, Altenpflege mahnt zur Geduld
Kliniken in NRW halten auch eine kürzere Frist für machbar. Laut NRW-Krankenhausgesellschaft liegt die Impfrate in den Krankenhäusern mit 95 Prozent bereits sehr hoch. Weitere Impfaktionen laufen bereits.
Aus der Altenpflege indes gibt es Kritik. Elke Hammer-Kunze, Pflegeexpertin der Freien Wohlfahrt NRW, sagte, es brauche nicht noch mehr Druck im Kessel, sondern einfache, niederschwellige Impfangebote in den Einrichtungen. Genau daran habe es zeitweise gemangelt. „Dann werden wir auch unter der geforderten Zeitspanne liegen“, so Hammer-Kunze. Die Impfrate beim Pflegepersonal in den stationären Pflegeeinrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege in NRW beträgt 84 Prozent.
Frank Johannes Hensel, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW, hatte bereits im Vorgriff auf die Abstimmung im Bundestag und Bundesrat gesagt, die begrenzte Impfpflicht könne auf dem Weg zur allgemeinen Impfpflicht zunächst ein angemessenes Vorgehen sein. Sie sollte neben dem Gesundheitssektor aber auch weitere Bereiche wie Kindergarten und Schule umfassen. Er erinnerte daran, mit einer Impfverpflichtung müsse auch sichergestellt sein, dass sich daraus auch ein Recht auf eine gesicherte Impfmöglichkeit verbindet.
Verdi warnt vor verschärftem Pflegenotstand
Verdi NRW mahnte nach dem Beschluss vom Freitag zugleich an, die nächsten Schritte müssten nun sauber geklärt und die Beschäftigten bei der Umsetzung mitgenommen werden müssen. Das werde unter Zeitdruck nicht gelingen. Verdi NRW sieht die Teil-Impfpflicht kritisch und schätzt, dass als eine Folge der Umsetzung Gesetzesänderung bis zu 2000 Fachkräften dem Job infolge der Teil-Impfpflicht verloren gehen könnten.
>> Hier soll die Impfpflicht gelten
Die Impfpflicht gilt laut Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte
- in Krankenhäusern
- in Einrichtungen für ambulantes Operieren
- in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
- in Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken
- in Entbindungseinrichtungen einschließlich freiberuflich tätiger Hebammen
- in Arzt- und Zahnarztpraxen
- in Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
- für Rettungsdienste
- in sozialpädiatrischen Zentren
- in medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen
- in voll- oder teilstationären Pflegeheimen
- für ambulante Pflegedienste
In den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes heißt es weiter. Wer keinen Nachweis vorlegen kann, darf dieser in den genannten Einrichtungen oder Unternehmen weder beschäftigt werden noch tätig sein.