Düsseldorf. NRW hat neue und strengere Corona-Regeln beschlossen, die Schutzverordnung ist überarbeitet. Ab sofort gelten diese Verschärfungen:

In NRW sind jetzt verschärfte Corona-Maßnahmen in Kraft getreten. Seit diesem Samstag sollen Ungeimpfte zur Eindämmung der Pandemie weitgehend vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Allerdings lässt die Corona-Schutzverordnung einige wenige Ausnahmen zu. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) mahnte zur Einhaltung der neuen Regeln und kündigte Kontrollen an: Verstöße seien „kein Kavaliersdelikt“.

Corona-Regeln in NRW: Diese Verschärfungen sind beschlossen

Ab sofort gelten folgende Corona-Regeln in NRW:

  • Klubs und Diskotheken müssen schließen
  • Im Einzelhandel gilt die 2G-Regel (Ausgenommen "täglicher Bedarf", wozu auch der Weihnachtsbaumverkauf zählt)
  • Weihnachtsmärkte dürfen weiterhin öffnen. Hier gilt wie bisher die 2G-Regel
  • Die Zuschauerzahl bei Großveranstaltungen wird auf 30 Prozent reduziert. Dabei darf die Gesamtzahl von 15.000 im Außenbereich und 5.000 in geschlossenen Räumen nicht überschritten werden.
  • Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen: Diese dürfen bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
  • Private Zusammenkünfte in Hotspots In Städten und Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 350 müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich.
  • Hochschulen: Hochschulen haben je nach Infektionslage die Möglichkeit, den Anteil von Präsenzveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs auf mindestens ein Viertel zu reduzieren.

Die Zuschauerzahlen bei überregionalen Sport-,Kultur- und anderen Großveranstaltungen müssen grundsätzlich auf 30 Prozent der Kapazität reduziert werden. Zusätzlich wird die Gesamtzahl der Zuschauer im Außenbereich auf maximal 15.000 gedeckelt, in geschlossenen Räumen auf 5000.

"Wir befinden uns in einer sehr kritischen Lage und es fällt uns allen schwer, dass wir jetzt allen Menschen in unserem Land Einschränkungen abverlangen müssen – auch denen, die durch eine Impfung ihren Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet haben. Wir alle hätten uns eine infektiologisch entspannte Advents- und Weihnachtszeit gewünscht", erklärt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in einer Pressemitteilung.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und die Landesregierung haben die Corona-Regeln verschärft.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und die Landesregierung haben die Corona-Regeln verschärft.

Schnell wollte die NRW-Landesregierung will möglichst den faktischen Lockdown für Ungeimpfte verhängen. Die Beamten von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) machten sich dem Vernehmen gleich am Donnerstag an die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung.

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hatte sich zuvor mit der scheidenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) darauf verständigt, die 2G-Zugangsregel (geimpft und genesen) neben sämtlichen Freizeiteinrichtungen auch auf den Einzelhandel auszuweiten. Als Ungeimpfter darf man damit nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs betreten. Die Händler müssen die Zugangsregeln kontrollieren. Im Privatbereich dürfen sich Ungeimpfte nur noch mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Silvester gibt es erneut ein Böller-Verkaufsverbot.

Handel befürchtet erhebliche Umsatzverluste

Laut der neuen Coronaschutz-Verordnung sind außer Lebensmittelläden oder Drogerien auch Gartenmärkte von der 2G-Pflicht ausgenommen. Daher dürften auch Weihnachtsbaum-Anbieter ihre Waren an alle verkaufen, stellte das NRW-Gesundheitsministerium am Sonntag klar. Für weite Teile des übrigens Einzelhandels gilt dagegen nun die 2G-Pflicht: So dürfen zum Beispiel Modegeschäfte oder Elektronikfachmärkte nur noch von Geimpften oder Genesenen aufgesucht werden.

Der Handel reagierte bestürzt auf den Ausschluss von Ungeimpften und befürchtet erhebliche Umsatzverluste im wichtigen Weihnachtsgeschäft. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handeslverbandes NRW, äußerte in der „Rheinischen Post“ die Erwartung, dass das letzte Wort vor Gericht gesprochen werde: „So etwas führt immer zu Klagen.“ In Baden-Württemberg habe man gesehen, dass den Händlern durch die Einführung von 2G die Hälfte der Umsätze verloren gegangen sei. Handwerkspräsident Andreas Ehlert sprach von teilweise schmerzlichen Beschränkung für viele Betriebe, stellte aber klar: „Trotzdem ist es gut und richtig, dass jetzt konsequent gehandelt wird.“

Die Bund-Länder-Konferenz hat 2G auch für den Einzelhandel beschlossen.
Die Bund-Länder-Konferenz hat 2G auch für den Einzelhandel beschlossen. © Fabiam Strauch

Harte Einschnitte für Veranstalter - Clubs und Diskotheken ab Samstag geschlossen

Clubs und Diskotheken sollen in NRW, wie bereits angekündigt, ab Samstag (4.12.21) schließen, obwohl dies nach der Bund-Länder-Vereinbarung erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 350 zwingend wäre. In NRW liegt die Marke am Freitag bei 288,1. Auch bei Großveranstaltungen kommt es für die Vereine härter als erwartet: Maximal 30 Prozent der Stadion-Kapazität sollen ausgelastet werden dürfen – gedeckelt bei einer Besucherzahl von höchstens 15.000 Zuschauern bzw. 5000 in der Halle.

Zuletzt war in der Landespolitik noch die Rede davon gewesen, Borussia Dortmund könnte beim Spitzenspiel gegen Bayern München am Samstag mit über 25.000 Fans kalkulieren. CDU-Fraktionschef Bodo Löttgen, selbst Aufsichtsratsmitglied beim BVB, hatte das Stadion sogar zum „sichersten Ort in der Bundesrepublik“ erklärt. (mit dpa)