Düsseldorf. Die Mund-Nase-Bedeckung im Klassenraum sollte “unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens“ wegfallen. Was heißt das jetzt?

Angesichts wieder steigender Corona-Infektionszahlen wachsen kurz vor Ende der Herbstferien die Zweifel an der angekündigten Abschaffung der Maskenpflicht in den Klassenräumen.

Die Entscheidung über den weiteren Umgang mit der Maskenpflicht am Sitzplatz werde „innerhalb der Landesregierung erörtert, nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung der Expertise des Gesundheitsministeriums“, hieß es am Freitag auf Anfrage aus dem NRW-Schulministerium. Man beobachte sehr genau die Entwicklung des Infektionsgeschehens und werde die Schulträger und die Öffentlichkeit „rechtzeitig über die ab November geltenden Regelungen informieren“.

Was heißt "unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens"?

Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte Anfang Oktober eine Lockerung der Maskenpflicht ab 2. November in Aussicht gestellt. „Unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens“ sollte ein Mund-Nase-Schutz nicht mehr im Unterricht getragen werden müssen, sondern nur noch im übrigen Schulgebäude. Ob es angesichts steigender Infektionszahlen wirklich so kommt, ist aber offenbar immer noch nicht klar.

„Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte fragen sich zurecht, was die steigenden Infektionszahlen und auch die steigende Hospitalisierungs-Inzidenz für die Maskenpflicht an den Schulen bedeutet“, kritisierte SPD-Fraktionsvize Jochen Ott gegenüber unserer Redaktion. Gebauer habe die Abschaffung zum 2. November bislang nur in den Raum gestellt, aber nicht klargestellt, „an welchen Kriterien sie genau festgemacht werden soll“. Ott forderte hier schnellstmögliche Transparenz.

Lehrergewerkschaft hält Ende der Maskenpflicht für "verfrüht und fahrlässig"

Ayla Çelik, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), hält die Lockerung der Maskenpflicht ohnehin für „verfrüht und daher fahrlässig“. Das Schulministerium habe bislang keine konkreten Kriterien, unter welchen Umständen die Mund-Nase-Bedeckung im Klassenraum aufgehoben werden kann und ob dies landesweit solle. In den weiterführenden Schulen liegt die Impfquote in NRW bislang erst bei 47 Prozent der 12- bis 17-Jährigen. Grundschüler sind wegen der fehlenden Impfzulassung bislang noch gar nicht geschützt. „Die Maskenpflicht ist ein Gebot der Vernunft, um Infektionen und Quarantänen gering zu halten und verlässliche und sichere Bildung in Präsenz zu gewährleisten“, sagte Çelik.

Die Bundesländer gehen bislang sehr unterschiedlich mit der Maskenpflicht um. In Bayern entfiel die Tragepflicht bereits für alle Schüler im Unterricht, Berlin befreite jüngere Schüler bis Klasse 6, im Saarland gibt es überhaupt keine Masken mehr im Schulalltag.