Düsseldorf. Die SPD-Landtagsfraktion bemängelt die “komplizierte“ Antragstellung. Der Flut-Sonderbeauftragte müsse über November hinaus arbeiten.

Viel zu kompliziert sind nach Einschätzung der SPD im Landtag die Online-Anträge, die Opfer der Flutkatastrophe ausfüllen müssen, um an Fördergeld zu kommen. „Die Landesregierung hat den Start der Wiederaufbauhilfe komplett verstolpert“, sagte der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Kämmerling, am Donnerstag.

Das Formular sei nicht in leichter Sprache abrufbar, überfordere viele von der Flut Betroffene und sei technisch fehleranfällig. Einige Flutopfer verfügten zudem immer noch nicht über eine funktionierende Internet-Verbindung und viele ältere Bürger hätten keine Mail-Adresse. Beides sei aber für das Online-Antragsverfahren zwingend erforderlich.

Warum soll der Sonderbeauftragte nur bis Ende November arbeiten?

Viele Menschen in den Flut-Regionen benötigten dringend psycho-soziale Betreuung, so die SPD-Fraktion. Es fehlten auch vielerorts Berater, die den Anwohnern bei den Anträgen helfen könnten. Das vom Land dafür in Aussicht gestellte Personal reiche nicht, die Städte und Kreise müssten eigene Mitarbeiter oder solche aus Nachbarkommunen für die Beratung einsetzen.

Die Sozialdemokraten kritisieren zudem, dass die Stelle des Beauftragten des Landes für den Wiederaufbau, Fritz Jaeckel, offenbar bis Ende November befristet ist. „Es laufen immer noch die Bautrockner, es fehlt Material für den Wiederaufbau, die Menschen haben Probleme mit den Anträgen, aber der Sonderbeauftragte ist bald wieder weg“, sagte Kämmerling. Jaeckel solle diese Position bis Ende 2022 behalten.

Für zerstörte Autos steht der Staat nicht grade

Kämmerling forderte außerdem, diverse Förderlücken zu schließen. Es dürfe nicht sein, dass Betroffene keine Entschädigung des Staates für durch die Flutkatastrophe zerstörte Autos erhielten. Kfz-Versicherungen zahlten nicht in jedem Fall dafür. Dabei seien Autos auf dem Lande oft unverzichtbar, vor allem jetzt, wo Bahnlinien oftmals noch nicht genutzt werden könnten.

Die NRW-Landesregierung hat den Betroffenen der Flutkatastrophe schnelle und umfassende finanzielle Hilfe in Aussicht gestellt. Anträge können seit Mitte September gestellt werden. Für Privatleute, Unternehmer und weitere Geschädigte aus NRW stehen vorläufig 12,3 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern bereit.

„Für Privathaushalte und Wohnungsunternehmen kommt eine Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens in Betracht“, hatte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach erklärt. In Ausnahmefällen könnten Bürger sogar mit bis zu 100 Prozent rechnen. Das Land erwartet bis zu 100.000 Anträge von Privatleuten. Die Regierung hat eingeräumt, dass die Förderung noch nicht an allen Stellen perfekt funktioniere und Nachbesserungen angekündigt.